Der Vorsitzender eines Eitorfer Sportvereins landete auf der Anklagebank – wegen angeblich illegaler Glücksspielautomaten im Vereinsheim.
ProzessVorsitzender von Eitorfer Fußballverein wegen Glücksspielautomaten vor Gericht
Seit vielen Jahren schon standen die drei Spielautomaten in dem Vereinsheim eines Eitorfer Fußballclubs. Regelmäßig habe das Ordnungsamt alles kontrolliert, so der Vorsitzende. Der Ehrenamtler landete trotzdem auf der Anklagebank des Siegburger Amtsgerichts: wegen illegalen Glücksspiels.
„Wir wollten doch alles richtig machen“, sagte der 35-Jährige, seit 2020 oberster Verantwortlicher im Vorstand, kopfschüttelnd. Es herrscht Rauchverbot, der kleine Verein beantragte eine Ausschankgenehmigung und bezahlte stets pünktlich die pauschale Vergnügungssteuer an die Gemeinde Eitorf.
Der Automatenaufsteller zahlte an den Eitorfer Fußballclub 150 Euro im Monat
So weit, so legal – bis im November 2022 Uniformierte von Polizei und Zoll vor der Tür standen und die Geräte konfiszierten. Mit dem Automatenaufsteller, ebenfalls aus Eitorf, gibt es einen Vertrag, den legte der Rechtsanwalt dem Gericht vor.
Aufgeführt werden die Einnahmen, die beim Aufsteller verbleiben, und die Zahlung an den Verein, etwa 150 Euro im Monat. Keine Unsummen, aber wichtig, um zum Beispiel Trainingsmaterial wie Bälle zu kaufen und Schiedsrichter im Spielbetrieb zu bezahlen.
Dem ehrenamtlichen Vorstand drohte die Zahlung von 20.500 Euro
Der Anklagevorwurf der Staatsanwaltschaft Bonn liest sich indes ernst: An den Automaten könnten sogenannte Fun Games gespielt werden mit fast unbegrenzten Verlusten. Der Spieler füttert die Maschine mit Geld, er kann Freispiele gewinnen und sich auch Geld auszahlen lassen - das allerdings nur von einer dafür befugten Person.
Der Angeklagte, der als Vorsitzender für die angeblich illegalen Geschäfte hafte, solle 20.500 Euro Wertsatz zahlen, auf diese Summe wurden die Gewinne geschätzt. Er sei geschockt gewesen, als die Post von der Staatsanwaltschaft ins Haus flatterte, sagte der gelernte Anlagenmechaniker gegenüber der Presse nach der Verhandlung. Seine Frau habe ihn entsetzt gefragt, welche persönlichen Risiken ein solches Ehrenamt denn mit sich bringe. „Meine Motivation ist im Keller.“
Die Vorwürfe seien nicht zu belegen, wandte Rechtsanwalt Guido Bongers ein. Es gebe keine Auflistung von Auszahlungen. Verzeichnet seien in den Vereinsunterlagen hauptsächlich Kleinstsummen, „wie 1,50 Euro für ein Kölsch“. Der Jurist aus einer Bonner Kanzlei ist nach eigenen Angaben ein bundesweit gefragter Experte, er vertrete seit 20 Jahren Glücksspielunternehmen und Sportwettenveranstalter, schreibe Gutachten und Expertisen für die Politik.
Der Gesetzesgeber habe schon vor knapp 20 Jahren alle sogenannten Fun Games verbieten wollen, die Automaten, die Geld schlucken, aber nicht auswerfen, „dazu hätte dann auch der Flipper gehört“. Jetzt plane Bundesjustizminister Buschmann sogar die Abschaffung des betreffenden Paragraphen 284 aus dem Strafrecht. Eine Bußgeldvorschrift reiche wohl aus.
Sein Mandant habe zudem nicht vorsätzlich gehandelt, so Bongers, und eine Fahrlässigkeit sei in diesem Fall nicht strafbar. Richterin Julia Dibbert und die Amtsanwältin, die die Anklage nicht verfasst hatte, folgten der Argumentation. Das Verfahren gegen den Vereinsvorsitzenden wurde eingestellt, die Kosten und seine Auslagen trägt die Landeskasse.
Für die Richterin ist die Sache kein Einzelfall: „Ich habe noch fünf ähnliche Anklagen auf dem Tisch.“ Beim Fußballclub aus Eitorf kehrt nun wieder Ruhe ein, hofft der Vorsitzende. Die sicher gestellten Automaten, so sein Anwalt, dürften nun bald nach Eitorf zurückkehren.