Ein Reh gestorbenDrei Unfälle mit Wildtieren in Eitorf an einem Tag
Eitorf – Auf der Landstraße 86 in Eitorf ist es innerhalb von 24 Stunden dreimal zu Unfällen mit Wildtieren gekommen. Ein Reh starb.
Wie die Polizei am Dienstag mitteilte, hat eine Autofahrerin am Montagmorgen auf dem Weg zur Arbeit ein Reh angefahren. Ob das Tier dabei verletzt wurde, konnte sie nicht sagen, weil es wieder im Wald verschwunden war. Eine Nachsuche blieb nach Angaben der Polizei ergebnislos.
Eine Kollision mit einem Wildschwein am Montagabend ist ebenfalls ohne schwere Folgen geblieben, vermutet die Polizei. Das Wildschwein war einer Autofahrerin auf der L 86 vors Auto gelaufen und dann im Gebüsch auf der gegenüberliegenden Straßenseite verschwunden.
Bei Unfall auf L 86 in Eitorf starb ein Reh
Bei einem Unfall am Dienstagmorgen starb ein Reh. Das Tier überquerte im Berufsverkehr die L 86 und wurde von einem Auto erfasst. Es war sofort tot und dem zuständigen Jäger übergeben.
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Die Polizei weist darauf hin, dass man entlang von Wald- und Feldrändern besonders vorsichtig fahren sollte. Auch Stellen, wo kein Verkehrsschild „Wildwechsel“ auf eine mögliche Gefahr hinweist, könnten Tiere die Straße queren. Grundsätzlich müsse zu jeder Jahreszeit sowie Tages- und Nachtzeit mit Wildwechsel gerechnet werden. Viele Tiere, wie etwa Wildschweine, seien aber vor allem in der Morgen- und Abenddämmerung aktiv.
Unfall mit Wildtier – Polizei gibt Tipps
Was sollen Autofahrer tun, wenn ein Wildtier über die Straße läuft? Darauf hat die Polizei folgende Antworten: Kann ein Zusammenprall nicht vermieden werden, sollen Verkehrsteilnehmer nicht versuchen auszuweichen. Das Licht sollte abgeblendet, das Auto abgebremst werden. Außerdem solle man hupen. Auch wenn das Tier dann verschwunden sei, solle man langsam weiter fahren, da Nachzügler die Fahrbahn queren könnten. Sollte ein Unfall nicht vermieden werden können, soll man das Lenkrad gut festhalten und mit maximaler Kraft abbremsen.
Sollte es zu einem Wildunfall kommen, sollten Autofahrer unbedingt anhalten, so die Polizei. Die Unfallstelle sollte mit Warnblinkanlage und Warndreieck abgesichert werden. Die verletzten Tiere sollten nicht angefasst werden. Stattdessen muss die Polizei informiert werden, die den zuständigen Jäger verständigt. Das Wildtier darf auf keinen Fall mitgenommen werden, das wäre Jadgwilderei. (hen)