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KirchplatzFormfehler bei Unterschriftenlisten lässt Bürgerbegehren in Much scheitern

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Kirchplatz_Much_Umgestaltung

Der Kirchplatz in Much wird umgestaltet.

Much – Das Bürgerbegehren, mit dem eine Initiative doch noch Naturstein auf dem neuen Kirchplatz in Much erzwingen wollte, droht an einem Formfehler zu scheitern. Bürgermeister Norbert Büscher schlägt dem Gemeinderat in einer Beschlussvorlage, die am Freitag auf der Gemeindehomepage erscheinen soll, vor, das Begehren in der Sitzung am 22. Februar zurückzuweisen.

Zwölf Seiten Gutachten einer Kölner Rechtsanwaltskanzlei

Dass sich 1469 Unterzeichner und damit eine ausreichende Zahl gefunden hatte, war bereits im Rathaus festgestellt worden. Von 1571 vorgelegten Unterschriften seien 102 ungültig gewesen. 1112 waren nötig, um das Begehren zu unterstützen. Dass die Fragestellung „Soll der Beschluss des Rates vom 8. September, auf dem historischen Kirchplatz Betonsteinpflaster zu verlegen, aufgehoben werden?“ in Ordnung sei, bestätigte die Kölner Kanzlei Lenz und Johlen in einer Stellungnahme. Die ist komplett ab Freitag bei den Unterlagen zur Ratssitzung zu finden.

Buergerbehren-MUch

Helmut Mraz (r.) überreicht Muchs Bürgermeister Norbert Büscher die Unterschriftenlisten.

Zu beanstanden sei indes, dass die Initiatoren des Begehrens die Kostenschätzung der Gemeindeverwaltung als Information für die Unterzeichner nicht vollständig abgedruckt hätten. Daraus „folgt daher aus meiner Sicht die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens“, schreibt Rechtsanwalt Béla Gehrken in seiner zwölfseitigen Stellungnahme, in der auch weitere Aspekte abgewogen und mit der Gesetzeslage und der gängigen Rechtsprechung verglichen werden.

Zunächst war die Kanzlei davon ausgegangen, dass sich der Schaden für die Initiative mit einer erneuten Unterschriftensammlung und kompletten Informationen „heilen“ lasse. Jetzt aber stellte sich heraus, dass die gesetzliche Frist von drei Monaten nach dem Ratsbeschluss bereits abgelaufen ist.

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„Ich werde mich mit der Bürgerinitiative beraten, die das initiiert hat“, sagte Helmut Mraz, einer der drei Unterzeichner des Begehrens. Er hatte die Unterschriften Ende Januar übergeben und war am Donnerstag von Bürgermeister Büscher von den Ergebnissen der juristischen Prüfung informiert worden.

„Der Mangel ist da und nicht wegzudiskutieren“, kommentierte Büscher am Donnerstag. Auf eine mögliche Vorprüfung der Gemeinde habe die Initiative seinerzeit verzichtet. Büscher: „Wenn sie gefragt hätten, hätten sie auch eine Antwort bekommen.“ Wenn der Gemeinderat seinem Vorschlag folge, bleibe nur noch eine Klage vor dem Verwaltungsgericht.