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Geistergrundstück Neunkirchen-SeelscheidBaum stürzt auf Haus – Nachbar muss zahlen

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Vom Nachbargrundstück stürzte der Baum um und brach durch den Zaun der Liedtkes.

Neunkirchen-Seelscheid – Der Baum der auf ihrem Grundstück einen Schaden verursacht hat, ist für Brigitte und Wolfgang Liedtke als Geschädigte ein Versicherungsfall. Anfang vergangener Woche fuhr dem Ehepaar aus Scherpemich der Schreck in die Glieder, als bei einem Sturm eine riesige morsche Tanne auf dem Nachbargrundstück umkippte, bei den Liedtkes einen Zaun durchbrach und die Hauswand streifte.

Wie ein solcher Fall versicherungsrechtlich aussieht, erläutert Kathrin Jarosch, Pressesprecherin des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft: Wenn der Baum wegen eines Sturms auf das Haus stürzt und das Haus gegen Sturmschäden versichert ist, „dann kümmert sich zunächst die eigene Versicherung“.

Diese sehe sich aber auch den Hergang des Schadens an und versuche dann unter Umständen, eine Privathaftpflicht oder eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht desjenigen in Anspruch zu nehmen, von dessen Grundstück der Baum kam. Der Geschädigte muss also nicht selbst dem Geld hinterherlaufen.

Liedtkes haben den Schaden ihrer Versicherung gemeldet und bereits eine Schadensnummer erhalten. „Allerdings können wir noch keine Aussage über die Höhe des Schadens machen“, erklärt Brigitte Liedke. Zum einen habe man das zerstörte Zaunelement noch nicht nachbestellt, und zum anderen sei es derzeit sehr schwierig, an einen Handwerker zu kommen: „Die sind alle ausgebucht.“ (dk/que)