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Kommentar zu ErmittlungsarbeitAngehörige der Unfallopfer auf der A555 bei Wesseling haben ein Recht auf schnelle Antworten

Lesezeit 3 Minuten
Auf dem Foto ist ein ausgebranntes Auto zu sehen.

Das Fahrzeug brannte restlos aus.

Am 1. Dezember 2023 starben zwei Frauen auf der A 555 bei Wesseling in ihrem Pkw. Die Anklage gegen die mutmaßlichen Unfallfahrer lässt auf sich warten.

Das Unverständnis der Angehörigen ist verständlich, ihr Gefühl der Ohnmacht nachvollziehbar. Ein Jahr ist vergangen, seit eine Mutter (49) und ihre Tochter (23) auf der A 555 bei Wesseling ihr Leben lassen mussten, weil – so die bisherigen Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft – zwei junge Männer glaubten, sie müssten die PS-Stärken ihrer Limousinen ausreizen.

Den Tod zweier unschuldiger Menschen hatten sie gewiss nicht einkalkuliert, Vorsatz scheidet folglich aus. Daher lautet der Tatvorwurf der Staatsanwaltschaft auf fahrlässige Tötung. Kommt es zur Anklage und zu einer anschließenden Verurteilung, droht ihnen eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.

Es ist ausgeschlossen, dass 2024 noch Anklage erhoben wird

Doch existiert eine Anklage noch nicht, und es ist absehbar, dass das Gericht sie 2024 nicht mehr erheben wird. Zwar haben die Ermittler wichtiges Beweismaterial wie Handys der Beschuldigten und ihrer Mitfahrer ausgewertet und Zeugen befragt. Doch immer noch steht das Gutachten der Sachverständigen zur Rekonstruktion des Unfalls aus.

Schon vor Monaten hatte die Staatsanwaltschaft die Expertise eigenen Angaben zufolge angemahnt, weiß sie doch, dass die Öffentlichkeit – allen voran die Hinterbliebenen – in solchen Fällen ein gesteigertes Bedürfnis nach Aufklärung hat.

Gutachten zum Arbeitsunfall im Phantasialand steht auch noch aus

Das trifft auf die Angehörigen des Mannes (43), der Ende März im Phantasialand in Brühl bei Wartungsarbeiten an der Achterbahn „Taron“ ums Leben gekommen ist, ebenso zu. Dessen Ehefrau und Tochter sowie alle anderen, die dem langjährigen Techniker des Freizeitparks nahestanden, müssen weiter auf Antworten warten: Wie konnte es geschehen, dass die Bahn bei einer Testfahrt ihn am Kopf treffen konnte und er so schwer verletzt wurde, dass er kurze Zeit später starb?

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen zwei Kollegen des 43-Jährigen, weil sie möglicherweise Sicherheitsvorschriften missachtet haben. Ein ähnlich menschliches Versagen hat auch zwei Männern das Leben gekostet, als sie auf der Strecke Hürth an den Gleisen arbeitend von einem ICE erfasst worden sind. Dies geschah im Mai 2023.

Und mehr als drei Jahre sind seit der Flut im Erfttal vergangen, die so viel Not und Sorgen über viele Menschen gebracht hat, gerade in Blessem. Wer dafür verantwortlich gewesen ist, dass eine Kiesgrube den Wassermassen nachgab und Teile des Ortes in die Tiefe riss, ist bis heute nicht gerichtlich aufgearbeitet. Ermittelt wird gegen Mitarbeitende der zuständigen Bezirksregierung Arnsberg.

All diese Fälle verbindet das drängende Bedürfnis der Hinterbliebenen nach Aufklärung. Die Opfer dieser Unfälle bringt ihnen kein Gericht zurück. Doch liefert jedes Gerichtsverfahren Antworten darauf, was   geschehen ist, wer an welcher Stelle involviert gewesen ist, wie groß oder klein die jeweilige Schuld gewesen ist. Und am Ende steht eine Entscheidung in Form eines Urteils an – oder eines Freispruchs.

Vertrauen in die Justiz muss gestärkt werden

So lange diese juristische Aufarbeitung nicht erfolgt ist, erschwert das den Angehörigen loszulassen und abzuschließen – so weit man dies nach solch tragischen Verlusten überhaupt kann. Daher müssen Staatsanwaltschaften und Gerichte alles Menschenmögliche unternehmen, um solche Verfahren zu beschleunigen, Gutachtern verbindliche Fristen setzen (ohne dass Gründlichkeit auf der Strecke bleibt) – und auch mit Angehörigen im Dialog bleiben, um ihnen zu erklären, warum die Aufarbeitung dieser und anderer Unglücke so viel Zeit in Anspruch nimmt. Auch das fördert das Vertrauen in die Justiz.