In einem VW Polo waren im Dezember 2023 zwei Frauen getötet worden. Nun befinden sich die Ermittlungen zu dem Unfall, in den zwei Ex-Nachwuchsspieler des 1. FC Köln verwickelt waren, auf der Zielgeraden.
Zwei Ex-FC-Nachwuchsspieler verwickeltGutachten zu tödlichem Unfall auf der A 555 liegt vor

Bei dem Unfall waren zwei Frauen getötet worden.
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Gut 16 Monate nach einem tödlichen Unfall auf der Autobahn A 555 bei Wesseling liegt der Kölner Staatsanwaltschaft das Gutachten eines Sachverständigen zur Rekonstruktion des Unfalls vor. Das teilte Ulrich Bremer, Sprecher der Ermittlungsbehörde, mit: „Damit sind wir einen großen Schritt weiter.“
Bei dem Unfall waren eine Frau und ihre Tochter getötet worden. Die Staatsanwaltschaft hatte Ermittlungen wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und eines illegalen Autorennens aufgenommen. Im Mittelpunkt der Anschuldigungen stehen zwei inzwischen ehemalige Nachwuchsspieler des Fußballvereins 1. FC Köln.
Zwei Menschen sterben im brennenden Auto
Der Unfall hatte sich an einem späten Freitagabend ereignet. Den eintreffenden Feuerwehrleuten hatte sich ein schreckliches Bild geboten: Ein VW Polo stand in Flammen und musste aufwändig gelöscht werden. Erst nach Ende der Löscharbeiten stellten die Wehrleute fest, dass in dem komplett ausgebrannten Fahrzeug zwei Menschen gestorben waren. Das Gutachten zur Klärung der Unfallursache wurde daraufhin umgehend in Auftrag gegeben.
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Ein Mercedes und ein Audi waren nach dem Unfall von der Polizei sichergestellt worden. Sie hatten einem ersten Polizeibericht zufolge seitliche Unfallschäden, wofür ein illegales Rennen verantwortlich gewesen sein könnte. Eines der Fahrzeuge soll auf den VW Polo aufgeprallt sein, der habe sich daraufhin wohl gedreht und Feuer gefangen, hieß es damals von der Polizei.
Das Gutachten sollte Auskunft darüber geben, wie sich der Unfall genau abgespielt hat. Mobiltelefone der Beteiligten waren noch in der Nacht sichergestellt worden, außerdem hatten Polizei und Justiz unmittelbar danach öffentlich potenzielle Unfallzeugen aufgerufen, sich zu melden.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft bekommen die Beteiligten des Verfahrens nun die Möglichkeit, in die Akten und somit das Gutachten Einsicht zu nehmen. Anschließend können sie Stellungnahmen dazu abgeben. Danach werde geprüft, so Behördensprecher Ulrich Bremer, ob sich aus den Stellungnahmen weitere Anregungen ergeben, denen noch nachgegangen werden müsse: „Ansonsten werden wir die Ermittlungen so zügig wie möglich abschließen.“