Rhein-Erft-KreisREVG will bis 2030 komplett auf Wasserstoffbusse umstellen
Rhein-Erft-Kreis – Strom, Gas oder Wasserstoff – womit soll künftig die Flotte der kreiseigenen Verkehrsgesellschaft REVG angetrieben werden? Der Aufsichtsrat hat nun für sich die Antwort gefunden. „Unser Ziel ist es, bis Ende 2030 eine emissionsfreie Fahrzeugflotte, bestehend aus hundert eigenen Linienbussen, im Rhein-Erft-Kreis einzusetzen“, sagt Walter Reinarz, Geschäftsführer der REVG. „Brennstoffzellenbusse erfüllen diese Vorgabe.“
Offiziell läuft der Test mit einem solchen Wasserstoffbus gerade erst, dennoch hat der Aufsichtsrat seine Empfehlung für den Kreistag schon am jetzt getroffen. Grundlage für die Entscheidung war eine Machbarkeitsstudie: Der Aufsichtsrat ließ die Antriebsformen Strom, Gas und Wasserstoff mit Blick auf die Kosten für Fahrzeugbeschaffung und die Infrastruktur vergleichen, ebenso wurden die Besonderheiten des Verkehrs und der Geografie im Kreis berücksichtigt.
Kreistag muss über Beschaffung der REVG-Wasserstoffbusse entscheiden
Im vorigen Jahr testete die REVG dazu auch Elektro- und Hybridbusse sowie Fahrzeuge, die mit Gas betrieben werden. Um einen Brennstoffzellenbus zu bewerten, nutzte die REVG Werte der Gesellschaft Regionalverkehr Köln. (RVK) Seit Dienstag läuft zudem für eine Woche noch ein Test mit einem Wasserstoffbus – der aber soll nur die Werte der RVK für Energieverbrauch, Reichweite und Fahrverhalten überprüfen.
Laut REVG diskutierte der Aufsichtsrat die Finanzierung der Busse besonders intensiv. „Da sich die alternativ angetriebenen Fahrzeuge derzeit nicht im Leasingverfahren beschaffen lassen, muss aufgrund der hohen finanziellen Investitionen der Kreistag die Entscheidung treffen, sagt Martin Gawrisch, ebenfalls Geschäftsführer der REVG. Die Entscheidung soll bis Mitte des Jahres getroffen werden.
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Eine neue Richtlinie der Bundesregierung legt dabei zusätzlich Anforderungen für die künftige Flotte der REVG fest. Demnach müssen bereits ab dem Jahr 2026 mindestens 65 Prozent der von den Verkehrsunternehmen ab dem 2. August 2021 neu angeschafften Busse alternative Antriebe haben. Bis zum Ende des Jahres 2025 gilt zudem das Mindestziel von 45 Prozent. Laut REVG werden die derzeit eingesetzten modernen Euro-VI-Dieselbusse den Beschaffungsquoten für saubere Fahrzeuge nicht angerechnet.