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14 Wohnungen plus TiefgaragePläne für neues Mehrfamilienhaus in Pulheim liegen vor

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Die Tankstelle an der Sinnersdorfer Straße/Ecke Escher Straße soll einem Mehrfamilienhaus weichen. In den nächsten Wochen können sich Bürger zu dem Bauprojekt äußern.

Pulheim – Nun sind die Bürger gefragt. Der Entwurf des Bebauungsplans BP 153 Pulheim, Bereich Escher Straße /Sinnersdorfer Straße/Im alten Kirschgarten, und die Begründung hängen im Rathaus aus.

Bis einschließlich Montag, 14. Februar, können die Bürger Anregungen und Bedenken vorbringen gegen ein geplantes Mehrfamilienhaus oder sich über das Bauprojekt informieren. Pandemiebedingt ist das Rathaus an der Kölner Straße 26 geschlossen. Wer den Entwurf des Bebauungsplans einsehen möchte, muss zuvor einen Termin bei Michael Klein, 02238/808258 vereinbaren.

Pulheim: Investor möchte neuen Wohnraum ermöglichen

Wie berichtet, möchte ein Investor auf dem Grundstück Sinnersdorfer Straße 52 ein Mehrfamilienhaus mit 14 Wohnungen und einer Tiefgarage errichten. Das Grundstück liegt in einem allgemeinen Wohngebiet. Die nähere Umgebung ist geprägt von ein- bis dreigeschossigen Wohnhäusern, die meisten haben ein Satteldach. Das stillgelegte Tankstellen-Gebäude soll abgerissen werden.

Um das Bauprojekt zu ermöglichen und die laut Stadtverwaltung „städtebaulich markante Straßenecke aufzuwerten“, muss der bestehende Bebauungsplan mit der Nummer 39 Pulheim in Teilen geändert werden. Ohne die Änderung wäre eine sinnvolle Nachverdichtung im Sinne einer „Stadt der kurzen Wege“ nicht möglich, wie es die Stadtverwaltung formulierte.

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Schon einmal, im Sommer 2021, waren die Unterlagen einsehbar. Laut Stadtverwaltung hatten weder Bürger noch Behörden Bedenken gegen das geplante Bauprojekt geäußert. Die Untere Bodenschutzbehörde des Rhein-Erft-Kreises hatte einige Anregungen formuliert. Da das Plangebiet in der Wasserschutzzone III B liegt, muss der Investor der Behörde vor dem Start des Bauprojektes ein Rückbau- und Entsorgungskonzept vorlegen, dem diese zustimmen muss. Außerdem muss der Investor nachweisen, ob sich im Boden Altlasten (Schadstoffe) befinden. Außerdem erwartet die Untere Bodenschutzbehörde, dass ein Gutachter den Abriss des Gebäudes und das Auskoffern begleitet und mit Fotos dokumentiert.