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Geförderte WohnungenQuote soll nicht für das geplante Abtei-Quartier gelten

Lesezeit 2 Minuten
Ein Gebäude mit Geschäften im Erdgeschoss und Wohnungen in den oberen Etagen.

So könnte das Abtei-Quartier aussehen.

Für das Projekt gilt eine Ausnahme. Die Investorin muss aber in der zweiten Jahreshälfte 2025 einen genehmigungsfähigen Bauantrag vorlegen.

Der Stadtrat hat sich die Entscheidung nicht leicht gemacht. Schon im September hätten die Fraktionen beschließen sollen, ob die Baulandrichtlinie auf das seit 2018 in Brauweiler geplante Abtei-Quartier angewendet werden und dort folglich öffentlich geförderte Wohnungen entstehen sollen. Allerdings gab es erheblichen Beratungsbedarf und diverse Gespräche mit der Investorin.

Am Dienstagabend (3. Dezember) ist die Entscheidung nun doch gefallen. In nicht-öffentlicher Runde. Auf Nachfragen der Redaktion teilt die Stadtverwaltung mit, dass die „Baulandrichtlinie 40-50 – Der Pulheimer Weg“ für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 141 (Abteiquartier) befristet und unter bestimmten Bedingungen, die eine zügige Realisierung des Projektes sicherstellen sollen, nicht angewendet wird“. Eine entsprechende Regelung sei im Durchführungsvertrag festzulegen.

Pulheim: Geheime Abstimmung

Auf Nachfrage war aus gut informierten Kreisen zu erfahren, dass die Investorin in der zweiten Jahreshälfte einen genehmigungsfähigen Bauantrag einreichen muss. Die Entscheidung war in geheimer Abstimmung gefallen, mit einer deutlichen Mehrheit für dieses Vorgehen. Die Variante, die Baulandrichtlinie ohne Ausnahme auf das Bauprojekt anzuwenden, fand demnach keine Mehrheit.

Nach dreijähriger Vorbereitung hat der Stadtrat im Juli die „Baulandrichtlinie 40-50 – Der Pulheimer Weg“ einstimmig verabschiedet. Vereinfacht gesagt sieht sie vor, dass künftig im Außen- und im Innenbereich mindestens 40 Prozent der Baugrundstücke mit Mehrfamilienhäusern mit mindestens fünf Wohnungen bebaut werden.

Außerdem müssen sich die Grundstückseigentümer vertraglich verpflichten, dass 50 Prozent der Wohnungen öffentlich gefördert sein sollen. Die Richtlinie ist für Projekte anzuwenden, für die es zum Zeitpunkt des Ratsbeschlusses noch keinen Satzungsbeschluss gibt. Das ist beim Abtei-Quartier der Fall.

Bekanntlich möchte die Investorin - Objektgesellschaft Brauweiler GmbH & Co. KG - anstelle der Abteipassage ein Wohn- und Geschäftshaus und weitere Gebäude im Plangebiet errichten. Geplant sind 95 Wohnungen sowie eine Tiefgarage mit 95 Stellplätzen, wobei die Zahl mit Doppelparkern aufgestockt werden kann. Zur Entscheidung des Stadtrates sagte Andreas Tischler von der Objektgesellschaft Brauweiler GmbH & Co. KG: „Ich bin froh, dass die Politik eine Entscheidung getroffen hat und dass es weiter geht.“


Preiswerte Miete

Für die Vermietung von öffentlich geförderten Wohnungen gelten klare Regeln. Sie dürfen nur an Personen mit einem Wohnberechtigungsschein vermietet werden. Die Miete pro Quadratmeter ist genau festgelegt, sie liegt deutlich unter dem ortsüblichen Niveau. Das Land und die NRW-Bank stellen für den Bau zinsgünstige Darlehen zur Verfügung.