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KommentarPflicht zu Mehrwegangebot in Rhein-Erft reicht nicht aus

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Ein Fahrradbote vom Lieferdienst „Lieferando“ fährt durch die Innenstadt. Auf dem Rücken trägt er einen orangefarbenen Rucksack.

Das Gesetz zur Mehrwegangebotspflicht zielt auf eine eingeschränkte Verwendung von Einwegprodukten in der Gastronomie. (Symbolbild)

Kunden können sich bei ihrer Essenslieferung künftig zwischen einer Mehrwegbox und einem Einwegbehälter entscheiden. Das ist ein guter Anfang, allerdings mit Luft nach oben.

Müllvermeidung hat sich in den vergangenen Jahren zu einem immer größeren Thema entwickelt. Und das ist gut so. Besonders das weltweite Aufkommen von Plastikmüll ist besorgniserregend. Die Entsorgung kostet Geld, und immer wieder landet Abfall in Gewässern und Ozeanen, gefährdet Ökosysteme und damit auch uns Menschen.

Das Gesetz der Bundesregierung zur Mehrwegangebotspflicht ist da ein Schritt in die richtige Richtung, aber eben nur ein Schritt. Das reicht noch nicht aus. Warum nicht mehr Konsequenz zeigen und Einweg-Behälter direkt ganz abschaffen? Seit Sommer 2021 sind Strohhalme, Rührstäbchen und Einweg-Geschirr und -behälter aus Plastik und Styropor verboten, alternativlos.

Gesetz lässt der Bequemlichkeit Spielraum

Sie wurden nicht weiter in den Handel gebracht, sondern konsequent abgeschafft. Das wäre bei Einweg-Behältern für Lieferessen auch ratsam gewesen.

Auch für die Gastronomie würde sich bei der ausschließlichen Mehrweglösung für Essen und Getränke außer Haus nicht mehr die Frage stellen, wie viel Einwegprodukte sie noch kalkulieren müssen. Mit der jetzigen Regelung müssen die Gastronomen doppelt wirtschaften und haben mehr Aufwand.

Dass Kunden vor die Wahl gestellt zu werden, und sich dann aus Bequemlichkeit für die weniger aufwendige Variante des Einwegs entscheiden, dürfte nicht selten vorkommen. Die Bereitschaft der Verbraucher, Müll und Einwegabfall zu vermeiden, müsste viel mehr gefordert werden. Denn in erster Linie ist Umdenken gefragt.