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Kerpener platzt der KragenPost kommt immer in Kerpen statt in Spanien an

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Symbolbild

Kerpen – Heinz Altmeister (Name geändert) verbringt alljährlich den Winter auf Teneriffa, immer im selben Domizil. Für seine Post erteilt er deshalb jedes Mal einen Nachsendeauftrag.

„In all den Jahren ist es noch nie ohne Probleme abgelaufen“, sagt er. In diesem Winter aber sei es besonders schlimm. „Lediglich ein Brief ist seit 14. Dezember an uns weitergeleitet worden. Briefe mit Bescheiden des Finanzamtes oder Arztrechnungen lägen zu Hause in Kerpen, das habe ihm ein Freund berichtet, der dort nach dem Rechten sieht.

Kerpen: Post entschuldigt sich im Dezember

Auf seine Beschwerden reagierte die Post Ende Dezember das erste Mal mit einer Entschuldigung: „Ihre Hinweise haben wir zum Anlass genommen, uns mit der zuständigen Betriebsleitung für Kerpen in Verbindung zu setzen“, hieß es damals. Offensichtlich sei nicht so sorgfältig gearbeitet worden, „wie Sie und auch wir dies erwarten. Die Mitarbeiter bedauern es sehr, dass sie trotz des vorliegenden Nachsendeauftrags Ihre Post nicht nach Spanien weitergeleitet haben.“

Für den Fall, dass es wieder zu „Fehlleistungen“ komme, wurde Altmeister gebeten, „Kopien“ der nicht weiter geleiteten Briefumschläge „inklusive der vom Absender angegebenen Adressierung sowie Freimachung/Vermerke“ anzufertigen und diese der Kundenservicestelle der Post zukommen zu lassen.

Freund des Kerpeners will Briefe nicht mehr fotografieren

Erst kam Altmeister diesem Wunsch mit Hilfe des Freundes nach, bis ihm der Kragen platzte. Wieder seien sechs Briefe in Kerpen gefunden worden, schrieb er Anfang Februar der Post . „Unser Freund ist zukünftig nicht mehr bereit, die Post zu öffnen und zu fotografieren.“

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Eine Anfrage bei der Pressestelle der Post zu den Problemen erbrachte die Antwort, man schließe eine „Fehlleistung“ nicht aus und wolle die Sache prüfen. Zu bedenken sich aber, dass es auch Post gebe, die nicht ins Ausland nachgesendet werden dürfe, etwa adressierte Werbebriefe, Büchersendungen oder Briefe mit Zusatzleistungen wie Einschreiben oder Nachnahme. Bei Vorausverfügung des Absenders – zum Beispiel „Nicht nachsenden“ oder „Mit neuer Anschrift zurück!“ – sende man ebenfalls nicht nach.