Die Stadt Kerpen ist die fünfte Kommune im Rhein-Erft-Kreis, die auf die Steuer für Hunde aus dem Tierheim verzichtet.
Zwei Jahre langKerpen verzichtet auf Steuer für Tierheimhunde
Tierheimhunde haben kein leichtes Schicksal. Viele von ihnen sind alt und krank, manche traumatisiert durch Misshandlung. Das belastet auch die Tierheime, die an ihren Kapazitätsgrenzen arbeiten. Um die Tierheime zu entlasten und den Tieren zu helfen, hat die SPD-Fraktion im Februar einen Vorschlag gemacht: Die Stadtverwaltung soll die Hundesteuer für Tierheimhunde zeitlich befristet erlassen. Der Stadtrat hat den Antrag der Fraktion mit einer Gegenstimme nun bewilligt.
Die Verwaltung schließe sich dem Antrag der SPD an, heißt es in einer Vorlage. Sie befürworte eine Befreiung von der Steuerpflicht für zwei Jahre. Problematisch ist aus Sicht der Stadt am Fraktionsantrag allerdings, dass nicht klar wird, wie mit privaten Tierschutzinitiativen umgegangen werden soll. Sie schlägt deshalb vor, dass die Hundesteuer nur für Tiere aus Einrichtungen erlassen wird, die neben einer Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz auch Gemeinnützigkeit nachweisen können.
Im Rhein-Erft-Kreis verlangen vier von zehn Kommunen ein Jahr lang keine Hundesteuer für Tierheimhunde. In Brühl, Erftstadt, Hürth und Pulheim sind die Zahlen für adoptierte Tierheimhunde gering: In Brühl sind es etwa zwei bis drei Fälle jährlich, in Erftstadt gab es 2024 einen Fall, in Hürth fünf Fälle und in Pulheim 20 Fälle jährlich.
Die Kerpener Stadtverwaltung schätzt, dass bei Übernahme von fünf Hunden aus Tierheimen der Ausfall an Hundesteuer im ersten Jahr bei 500 Euro, im Folgejahr bei 1000 Euro liegt.