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„Formulierungen nicht hinzunehmen“Abgeordnete äußern sich zu Kerpener Kita-Konzept

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Ein Kindergarten in Türnich.

Das Konzept des Türnicher Kindergartens wird aktuell überarbeitet.

Im sexualpädagogischen Konzept einer Kerpener Kita gab es fragwürdige Passagen. Das sagen Landtagsabgeordnete und das NRW-Familienministerium.

Politiker und Eltern verteidigten zuletzt das intensiv diskutierte sexualpädagogische Konzept des Kindergartens St. Rochus. Auf Anfrage haben sich nun auch die Landtagsabgeordneten Antje Grothus (Grüne) und Gregor Golland (CDU) geäußert.

Letzterer gab vor allem die Einschätzungen des zuständigen Ministeriums wider. „Es gibt seitens des Landes keine Regeln, die zur Erstellung eines separaten sexualpädagogischen Konzeptes in einer Kita verpflichten“, sagt Golland. Der Abgeordnete verweist auf das von der Grünen-Politikerin Josefine Paul geführte NRW-Familienministerium. Separate Räume zur sexuellen Selbsterkundung bewerte das Ministerium nicht als Teil der frühpädagogischen Praxis. „Sie sind nicht vorgesehen“, sagt Golland. Ein solches Konzept würde auch von den Landesjugendämtern unterbunden. Das Landesjugendamt werde beauftragt, dies aufzuarbeiten.

Grünen-Abgeordnete fordert Dialog zwischen Jugendämtern und Träger

„Ich halte es für den richtigen Weg, wenn sich der Träger und die Jugendämter über das Konzept der Kita in Kerpen austauschen und dann das Ergebnis dem Jugendhilfeausschuss mitteilen“, sagt Antje Grothus. Das trage zu einer Versachlichung und von Fachkompetenz bestimmten Debatte bei und vermeide, dass Verunsicherung entstehe.

Das Ministerium distanziert sich vom sexualpädagogischen Konzept des Kindergartens. Es sei geeignet, die Grenze der Sexualisierung zu überschreiten. „Es tut genau das, was nicht passieren darf, indem es Formen von Erwachsenensexualität auf frühkindliche Entwicklungen überträgt“, heißt es aus dem Ministerium. „Einen separaten Raum in diesem Kontext auszuweisen, ist untragbar.“ Schon eine solche Formulierung sei nicht hinzunehmen. Genau das führen Stadt, Politik und Eltern an: Räume für „sexuelle Selbsterkundung“ habe es nie gegeben, nur eine „missverständliche Formulierung“.

Laut Sozialgesetzbuch müssen alle Kitas über pädagogische Konzepte verfügen. Dort sind laut Ministerium Passagen zur sexualpädagogischen Bildung und zum Schutz vor sexualisierter Gewalt Standard.