Inklusive TiefgarageFrechener Gewerbeflächen sollen zu neuem Wohngebiet werden
Frechen – Einstimmig hat der Ausschuss für Stadtplanung und Strukturwandel kürzlich beschlossen, das Areal des Bebauungsplans Nr. 85 F („Nördlich der Sandstraße“) auf dem sich bislang Gewerbeansiedlungen befinden, als allgemeines Wohngebiet mit konkreten Vorgaben auszuweisen.
Die Planung, statt der Geschäfts- und Gewerberäume Wohnfläche zu schaffen, wurde bereits im Frühjahr 2019 an die Stadt herangetragen, und im April 2019 gab es im Ausschuss den ersten Beschluss zur Umwandlung. Damals lagen Anträge vor, dort 70 bis 80 Wohneinheiten zu schaffen.
In der Folgezeit gab es immer wieder Probleme bei den Verhandlungen mit dem Eigentümer und wohl auch wechselnden möglichen Investoren. Das hatte zur Folge, dass durch unterschiedliche Planungsvorstellungen bereits getroffene Abstimmungen wieder in Frage gestellt wurden. Dann stellte die Verwaltung fest, dass es auch unklare Eigentümerstrukturen geben könnte und sah von weiteren Beratungen in den politischen Gremien ab. Vorher müsse Klarheit in Bezug auf die Verfügbarkeit der Grundstücke geschaffen werden, hieß es.
Wohnraum in Frechen mit Quartiersplatz und Tiefgarage geplant
Um aber für die Zukunft eine klare Linie für das Gebiet zu haben, empfahl die Stadtverwaltung dem Ausschuss jetzt, den Beschluss von 2019 zu konkretisieren, der unverändert die Schaffung von Wohnraum als Ziel setzt. Das Gebiet soll zweigeteilt werden, was die Höhe künftiger Gebäude betrifft, wobei die Höhe des Hauses Sandstraße 7 nicht überschritten werden darf. Im linken Teil des Areals sind zwei Vollgeschosse plus Staffelgeschoss zulässig, im rechten Teil sind drei Vollgeschosse plus Staffelgeschoss erlaubt.
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Der Ausschuss gab weiter vor, dass ein zentraler Quartiersplatz mit einer Grundfläche von mindestens 500 Quadratmetern errichtet werden soll. Ebenso soll eine Tiefgarage gebaut werden, die den wesentlichen Teil des Stellplatzbedarfes abdeckt. Des weiteren setzte der Ausschuss fest, dass mit den Investoren ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme von Planungs- und Folgekosten geschlossen werden soll.