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Stadt prüft Überarbeitung des FlächenplansDiskussionen über Windradzonen in Erftstadt

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Eine der Windradzonen befindet sich zwischen Erp und Pingsheim.

Erftstadt – Die Fraktionen werden einen erneuten Beschluss fassen müssen, wo Konzentrationszonen für Windräder entstehen dürfen. Im September 2018 hatte ein Unternehmen aus der Windenergiebranche gegen den Flächennutzungsplan geklagt. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat den Plan im September 2020 für unwirksam erklärt, Revision ausgeschlossen. Hiergegen hatte die Stadt Beschwerde eingereicht, die aber vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen wurde.

Gleichzeitig ist laut Verwaltung durch ein neues Berechnungsverfahren der Flugsicherung der bisher wesentliche Hinderungsgrund für die Errichtung von Windrädern im Stadtgebiet entfallen. Gemeint ist damit das Drehfunkfeuer des Flugplatzes in Nörvenich und die Frage, inwieweit Windräder zur Gefahr für anfliegende Maschinen werden könnten.

Stadtverwaltung will Flächennutzungsplan anpassen

Im Stadtentwicklungsausschuss gab es nun einen Sachstandsbericht, Ausschussvorsitzende Erika Simons hatte das Thema wegen seiner Aktualität auf die Tagesordnung gesetzt. Die Stadtverwaltung verweist auf einen Gesetzentwurf der Landesregierung, mit dem Mindestabstände zwischen Wohnbebauung und Windrädern festgelegt werden sollen. Nach heutigem Kenntnisstand werde das neue Gesetz die Errichtung von Windrädern in Gebieten ermöglichen, die aus städtebaulicher Sicht frei gehalten werden sollten.

Bevor das Gesetz in Kraft tritt, will die Stadtverwaltung den Flächennutzungsplan entsprechend anpassen. Dies sei durch ein ergänzendes Verfahren möglich. Kritikpunkt des OVG Münster war, dass die Stellungnahme des Geologischen Dienstes zu tektonischen Störzonen in der Abwägung nicht ausreichend berücksichtigt wurde.

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Daher hat die Verwaltung mit dem Geologischen Dienst Kontakt aufgenommen und erneut das Verhältnis von geologischen Störzonen und Windrädern erörtert. Bürgermeisterin Carolin Weitzel: „Die Gesprächsergebnisse sind vielversprechend, eine schriftliche Stellungnahme liegt aber noch nicht vor. Wenn die Erörterung und Nachbearbeitung des Abwägungsmaterials bis zur Ratssitzung gelingt, wird die Verwaltung die Wiederholung des Ratsbeschlusses empfehlen.“ Gemeint ist die Festlegung bestimmter Windradzonen.