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Stadtwerke BrühlRat entscheidet über Abberufung von Marion Kapsa

Lesezeit 3 Minuten

Marion Kapsa

Brühl – Und wieder brodelt es bei den Stadtwerken Brühl. Und zwar so gewaltig, dass es nun eine Vorlage für die Ratssitzung am Montag, 14. Mai, gibt, mit der die Abberufung der Geschäftsführerin der Stadtwerke, Dr. Marion Kapsa, vorbereitet werden soll. Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung, versteht sich.

Kapsas Arbeitsvertrag solle nicht über den 30. Juni 2019 hinaus verlängert werden, heißt es. Außerdem solle sie ab sofort von allen Aufgaben bei den Stadtwerken, die eine hundertprozentige Tochter der Stadt Brühl sind, entbunden und freigestellt werden. Gleichzeitig solle auch ihre Bestellung zur Geschäftsführerin der städtischen Wohnbaugesellschaft Gebausie mit sofortiger Wirkung widerrufen werden.

Am vergangenen Montag soll es bereits ein Treffen mit Kapsa und ihrem Anwalt sowie einigen Mitgliedern des Aufsichtsrats gegeben haben. Dabei sollen die Modalitäten besprochen worden sein, heißt es hinter vorgehaltener Hand. Von einer möglichen Zahlung von deutlich über 100 000 Euro ist die Rede.

In der Tat müsse in der nächsten Zeit darüber entschieden werden, ob ihr Vertrag um weitere fünf Jahre verlängert werde, bestätigt Marion Kapsa. Mehr möchte sie zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen. Auch Bürgermeister Dieter Freytag will sich auf Anfrage dieser Zeitung nicht äußern.

Mangelndes Vertrauen als Grund

Als Grund für die sofortige Abberufung Kapsas wird unter anderem mangelndes Vertrauen genannt. Kapsa soll den Aufsichtsrat angeblich nicht ausreichend über die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft im Fall des ehemaligen Abteilungsleiters der Stadtwerke informiert haben, heißt es aus gut informierten Kreisen. Es sei zu Hausdurchsuchungen und Sicherstellung von Unterlagen gekommen, über die der Aufsichtsrat keine Kenntnisse hatte.

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Seit der fristlosen Kündigung des Abteilungsleiters vor rund zweieinhalb Jahren und den einhergehenden polizeilichen Ermittlungen soll die Zusammenarbeit von Geschäftsführung und Aufsichtsrat gestört sein.

Dem Mitarbeiter war fristlos gekündigt worden, unter anderem weil er Aufträge manipuliert haben soll. Auf Anraten des Arbeitsgerichts war es zu einer außergerichtlichen Einigung gekommen, die Stadtwerke hatten die fristlose Kündigung zurückgenommen. Der Mitarbeiter erhielt sein Gehalt rückwirkend und bekommt es weiterhin, bis eine ausgehandelte Vorruhestandsregelung in Kraft tritt.

Die Ermittlungen wegen Bestechung und Bestechlichkeit gegen den Mitarbeiter aber dauern an. „Das ist in Verfahren dieses Umfangs üblich“, sagt der Verteidiger des Beschuldigten, Dr. Nikolaos Gazeas. Außerdem ist ein Teil des Verfahrens abgetrennt worden, in dem weiterhin gegen den ehemaligen Abteilungsleiter, den früheren Geschäftsführer der Stadtwerke Brühl und gegen Auftragnehmer ermittelt wird. Dabei gehe es um mögliche Straftaten im Zusammenhang mit der Auftragsvergabe zur Sanierung des von den Stadtwerken Brühl betriebenen Karlsbads, teilt Dr. René Seppi, Pressesprecher für Wirtschaftsstrafsachen bei der Staatsanwaltschaft Köln, mit.

Den Beschuldigten werde Untreue beziehungsweise Beihilfe zur Untreue zum Nachteil der Stadtwerke Brühl vorgeworfen. Des Weiteren bestehe der Verdacht, dass im Zusammenhang mit der Auftragsvergabe Bestechungsleistungen geflossen sein könnten.

„Beispiellose Einmischung“

Im Jahr 2012 ist das Sportbecken im Karlsbad saniert worden, dabei sind Aufträge von mehr als eine Millionen Euro vergeben worden.

Dr. Nikolaos Gazeas, Verteidiger einer der Beschuldigten, sieht den Ermittlungen gelassen entgegen und betont, dass das Verfahren von Seiten der Polizei in nicht nachvollziehbarer Form aufgebläht worden sei. Dazu, so der Anwalt, habe nach seiner Einschätzung in großem Maße auch Frau Dr. Kapsa beigetragen, die die Ermittlungen immer wieder befeuert habe. Eine Einmischung dieser Art sei beispiellos, betont er.