Alfred Fassbender kann trotz einer ausführlichen Stellungnahme der Gemeinde nach wie vor nicht nachvollziehen, warum die Glocken der vor drei Jahren abgebrochenen Kirche weiterhin läuten.
GlockenläutenGenervter Anwohner hofft im Streit um Brühler Glockenturm auf Kirchenoberen
In der Auseinandersetzung mit der evangelischen Gemeinde über das Geläut des Glockenturms in Brühl-West hat Alfred Fassbender nun nachgelegt. Der Anwohner des Rodderwegs hat sich nach eigenem Bekunden schriftlich an Dr. Bernhard Seiger, den Stadtsuperintendenten des Evangelischen Kirchenverbandes Köln und Region, gewandt.
In seinem Brief an den Kirchenoberen nimmt er Stellung zu den Aussagen der zuständigen Brühler Pfarrerin Renate Gerhard. Entgegen deren Einschätzung sei er nicht der einzige, sondern einer von mehreren Anwohnern, „die vom fortgesetzten Läuten aus einem Glockenturm ohne Kirche genervt und verärgert sind und die Rechtmäßigkeit dieses Läutens anzweifeln“.
Brühl: Anwohner bittet um Vermittlungsinitiative
Zudem stimme es nicht, wenn Gerhard von Gesprächen und Briefwechseln spreche. Schon der erste Gesprächsversuch mit dem seinerzeit einzigen Ziel, einen Kompromiss über das 7-Uhr-Läuten am Samstagmorgen zu erreichen, sei von der Pfarrerin „niedergeschmettert“ worden. „Von Menschlichkeit, Christlichkeit und nachbarschaftlichem Einvernehmen war da nichts zu spüren“, so Fassbender in dem Schreiben. Er bittet den Superintendenten um eine Stellungnahme und darum, vermittelnd tätig zu werden.
Hintergrund des Streits ist der Umstand, dass der Glockenturm der vor drei Jahren entwidmeten und dann abgebrochenen Johanneskirche nach wie vor in Betrieb ist. So findet werktags ein zweiminütiges Gebetsläuten um 7, 12 und 19 Uhr sowie samstags um 19 Uhr ein achtminütiges Einläuten des Sonntags statt. Die Gemeinde verweist auf eine nach wie vor gültige Baugenehmigung und die Läute-Ordnung der evangelischen Kirche. Diese führe neben dem Ruf zum Gottesdienst ausdrücklich weitere Anlässe des Läutens auf – nämlich als Einladung zum individuellen Gebet am Tag.
Fassbender meint: „Es sollte doch eigentlich logisch sein, dass kein Geläut mehr ertönt, wenn es hier keine Kirche und keine Gottesdienste mehr gibt.“ Die Brühler Stadtverwaltung konnte er mit seiner Argumentation nicht überzeugen. Die Stadt verweist auf den Schutz der Religionsfreiheit.
Mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln und der Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Münster hatte Fassbender ebenfalls keinen Erfolg. Er sagt, „eine substanzielle Entscheidung über die Rechtmäßigkeit eines Geläuts aus einem Glockenturm ohne Kirche ist nie getroffen worden.“ Man habe sich aus anderen Gründen im juristischen Gestrüpp verirrt, weil er nur Mieter und nicht Eigentümer einer Wohnung am Rodderweg sei.