Es gibt Sachen, die gibt es gar nicht. Allen Verbotsschildern zum Trotz war ein Hochzeitspaar mit einem Auto in den Garten eingedrungen.
UNESCO-WelterbestätteHochzeitspaar bei Fotoshooting mit Porsche im Schlosspark Brühl erwischt
Es wird in früheren Jahrhunderten so gewesen sein, dass die Herrschaften auf ihren edlen Pferden durch den Schlossgarten von Schloss Augustusburg geritten sind. Daraus aber den Schluss zu ziehen, dass es auch heute noch ein Ort ist, um die Pferdestärken seines nicht minder edlen Sportwagens zu zeigen, ist dann doch etwas kühn – oder sollen wir doch lieber sagen: rücksichtslos.
Wie auch immer: Die Verantwortlichen von Schloss Augustusburg, das den Status einer UNESCO-Welterbestätte innehat, waren eigenen Angaben zufolge „einfach fassungslos“, als sie am Freitag (4. Oktober) eben dieses Schauspiels gewahr wurden. Da parkte inmitten im historischen Parterre des UNESCO-Schlossgartens ein Porsche – zum Hochzeitsshooting. Auf die durchaus begründete Frage, was sie denn dorthin geführt habe, antwortete die Hochzeitsgesellschaft: Google habe sei hergeführt.
Es muss ja nicht gleich ein Porsche sein!
Um Nachahmer davon abzuhalten, Fotoshootings mit Autos – es muss ja nicht gleich ein Porsche sein! – an einem solch schützenswerten Ort durchzuführen, erinnern die Verantwortlichen in Brühl auf ihrer Facebookseite daran: „Der Brühler Schlossgarten ist Teil der UNESCO-Welterbestätte Schlösser Augustusburg und Falkenlust in Brühl und zählt damit zum Schönsten, was Menschen geschaffen haben. Er gilt als der französischste formale Garten jenseits von Frankreich. Der bewaldete Bereich ist Naturschutzgebiet. Das barocke Parterre ist Landschaftsschutzgebiet. Und er ist ein wichtiges Erholungsgebiet.“
Welche Konsequenzen sich daraus ergeben: Im gesamten Park sind Fahrzeuge verboten. Das betrifft Roller, Fahrräder und Autos – wozu zweifelsohne ein Porsche gehört. Auch das Aufsteigen lassen von Drohnen ist nicht erlaubt.
Fotoshootings sind gern gesehen – aber eben nicht in den Beeten, schließlich könnten die Pflanzen und Blumen Schaden nehmen. Apropos: Die dürfen auch nicht gepflückt werden. Ebenfalls tabu: das Beklettern der Vasen, die Wege zu verlassen, Luftballons aufsteigen zu lassen, Konfetti, Reis oder anderes Wurfmaterial im Augenblick größter Freude zu verstreuen. Zudem müssen Hunde angeleint werden.
Auch das geht nicht: Picknicken und ein Lagerfeuer entfachen. Und wer den Drang verspürt, in den Fontänen und Weihern zu baden, sollte es auch besser lassen.
Auch darauf weist die Schlossverwaltung hin: „Google ersetzt nicht die Straßenverkehrsordnung.“ Sie empfiehlt: „Wie wäre es mit: Einfach genießen und runterkommen. Für ein achtsames und respektvolles Miteinander.“