Vitalbad BurscheidSchwimmen mit Schutz ab Montag wieder möglich
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Burscheid – Am Montag, 14. Juni, öffnet das Vitalbad in Burscheid wieder seine Pforten. Wie Christian Meuthen, Geschäftsführer der Bäderbetriebsgesellschaft Burscheid, mitteilt, sind jedoch weiterhin die Vorgaben der Coronaschutzverordnung zu beachten.
Erfolg gilt es zu sichern
„Wir freuen uns sehr, dass wir unsere treuen Gäste nach langen Monaten der Schließung wieder in unserem Bad begrüßen dürfen. Dies ist im Wesentlichen der sehr erfreulichen Entwicklung der Infektionszahlen geschuldet. Diesen Erfolg gilt es zu sichern,“ so Meuthen.
Der Eintritt in das Vitalbad sei daher nur mit aktuellem Negativtestnachweis möglich, der nicht älter als 48 Stunden ist. „Alternativ werden vollständig immunisierte Gäste gebeten, ihren Impfnachweis oder bereits genesene Gäste Ihren Nachweis über die überstandene Corona-Erkrankung bereit zu halten. Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres sind von dieser Regelung ausgenommen“, erklärt die Bäderbetriebsgesellschaft.
Abstandsregeln gelten
Der Impfnachweis sei frühestens zwei Wochen nach der letzten Impfung gültig. Weiterhin gelten im Bad die Abstands- und Hygieneregeln. Mit Ausnahme für die Duschen, die Schwimmbecken, auf den Ruheliegen und an den Tischen der Cafeteria besteht Maskenpflicht.
Die Wassergymnastik entfällt laut Meuthen bis auf Weiteres, da die derzeit geltenden Abstandsregeln dort nicht eingehalten werden können.
Infos auf der Homepage
Die Zahl der Gäste ist begrenzt, um eine unnötige Anfahrt oder Wartezeiten zu verhindern, informiert die Bäderbetriebsgesellschaft auf ihrer Homepage über die aktuelle Auslastung über eine „Einlassampel“.
Diese werde regelmäßig aktualisiert. Um die Rückverfolgbarkeit sicherstellen zu können, nutzt das Vitalbad die Luca-App. „Die Gäste werden gebeten, diese auf ihrem Smartphone zu installieren und zu nutzen“, so Meuthen.
Gästen ohne Smartphone wird laut Bäderbetriebsgesellschaft die Möglichkeit geboten, die erforderlichen persönlichen Daten direkt im Bad digital zu erfassen. Ohne eine Erfassung der notwendigen Kontaktdaten gemäß Coronaschutzverordnung sei ein Besuch des Bades nicht möglich.