Milde GeldstrafeMutter und Sohn aus Rösrath verschweigen Jobcenter Job

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Rösrath/Bergisch Gladbach – Mutter und Sohn auf der Anklagebank: Die 62-jährige Witwe aus Rösrath und ihr 26-jähriger Filius leben in schwierigen sozialen Verhältnissen, die nicht eben einfacher geworden sind, seit der Vater der Familie verstorben ist. Jetzt standen Mutter und Sohn als Betrüger vor Gericht: Sie hatten dem Jobcenter eine Arbeitsaufnahme des jungen Mannes im Jahre 2020 nicht unverzüglich mitgeteilt und in der Folge insgesamt 374,48 Euro zu viel Hartz 4 kassiert.
Anwaltlich vertreten waren beide im Prozess nicht. Während sich Mutter Simone P. (Namen geändert) entschloss, zum Vorwurf des gemeinschaftlichen Betruges zu schweigen, gestand Sohn Peter seinen Fehler und bedauerte ihn.
Angeklagter gibt sich unbedarft
„Ich habe es nicht so mit den juristischen Dingen“, versuchte er sich zu erklären. Die Situation sei damals sehr schwierig gewesen, er sei von zu Hause aus- und nach Koblenz umgezogen, habe endlich auf eigenen Beinen stehen wollen und eine Stelle in einem Einzelhandelsgeschäft angetreten.
Irgendwie sei ihm das mit dem Jobcenter durchgegangen. Er sei aber bereit, das Geld, das er der Behörde schulde – genau 187,64 Euro – zurückzuzahlen. Seine Mutter hatte ihren Anteil bereits von ihrer Stütze abgestottert.
Rösrather ist einschlägig vorbestraft
Sein Zahlungswille sei zwar gut, beschied der neue Bensberger Strafrichter Dr. Philipp Stöckle den Angeklagten, aber darum gehe es in diesem Strafprozess gar nicht, sondern vielmehr um den Betrugsvorwurf.
Aus den Akten heraus konnte der junge Richter die für den Außenstehenden so gut nachvollziehbar wirkende Verteidigungslinie des angeblich unbedarften jungen Mannes schnell erschüttern: Denn erstens ist Peter P. wegen genau desselben Vorwurfs 2020 bereits einmal in Bensberg verurteilt worden, und zweitens stand in drei Jobcenter-Bescheiden der Hinweis, dass jede Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse sofort mitgeteilt werden müsse.
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Der Staatsanwalt forderte für Mutter Simone P. 600 Euro Geldstrafe – 60 Tagessätze zu je 10 Euro – und für Sohn Peter 2800 Euro (70 Tagessätze zu 40 Euro). Das vom Richter verkündete Urteil fiel erheblich fiel milder aus: Angesichts des überschaubaren Schadens und der Gesamtumstände verurteilte er die Mutter zu 300 und den Sohn zu 500 Euro Geldstrafe. In beiden Fällen legte er zehn Euro Tagessatz zugrunde.