BetrugVerfahren um Rösrather Rentner nach neun Jahren eingestellt

Das Verfahren um einen Rösrather Rentner ist nach neun Jahren eingestellt worden. (Symbolbild)
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Rösrath/Bergisch Gladbach – Neue Besen kehren gut: Nach rekordverdächtigen neun Jahren hat es die junge Bergisch Gladbacher Amtsrichterin Lisa Halm am Freitag geschafft, ein geerbtes Uralt-Betrugsverfahren abzuschließen. Es ging um 20.000 Euro, die in der Rückzahlung erst zu 40.000 Euro werden sollten, dann sogar zu 100.000. Und damit ging es auch um Gier, Leichtgläubigkeit und Dreistigkeit.
Das Ergebnis des Prozesses mit dem Aktenzeichen 41 Ds 32/17 kann den Gläubiger, den 71-jährigen Rentner Rudi R. aus Rösrath, nicht erfreuen: Das Geld kann er wohl abschreiben, und bestraft wird die mittlerweile im Rhein-Erft-Kreis lebende Schuldnerin Helga L. (61), in jüngeren Jahren mehrfach als Betrügerin verurteilt, auch nicht. Sondern das Verfahren gegen sie wird nach Paragraf 153 der Strafprozessordnung wegen Geringfügigkeit eingestellt.
Prozessauftakt in Gladbach war im Juli 2013
Im Juli 2013 hatte eine Versicherungsmaklerin den Kontakt zwischen Helga L. und Rudi R., die beide in Wirklichkeit anders heißen, hergestellt. Helga L. erwarte noch viel Geld und müsse für ein paar Wochen einen Engpass überbrücken. Rudi R. glaubte die Geschichte, die ihm eine Verdoppelung seines Kapitals innerhalb weniger Wochen zu versprechen schien, gern.
Mit der Rückzahlung verzögerte es sich dann jedoch ein ums andere Mal. Schließlich machte Helga L. Rudi R. telefonisch mit einem windigen Geschäftsmann bekannt, von dem sie das Geld die ganze Zeit erwarte.
Versprechungen und ein Offenbarungseid
Dieser Geschäftsmann, Heinz G. (85) aus Bad Homburg, sagte dem Rösrather Rentner laut dessen Aussage zunächst zu, er werde ihm die 40.000 Euro zahlen, wenn er wieder flüssig sei, und erhöhte die Zusage sogar auf 100.000 Euro. Später dagegen habe er davon nichts mehr wissen wollen. Zudem stellte sich heraus, dass der flotte Heinz, der in Wirklichkeit ebenfalls anders heißt, längst einen Offenbarungseid geleistet hatte.
Mit dieser Gemengelage hatten Richterin und Staatsanwalt am Freitag zu kämpfen. Damit der Prozess überhaupt noch vor der Verjährung zustande kommen konnte, hatte Richterin Halm die angeblich verhandlungsunfähige Angeklagte zum Amtsarzt geschickt. Jetzt rollte Helga R. im Rollstuhl in den Saal, begleitet von ihrem Kölner Verteidiger, geschoben von ihrem Sohn.
Ursprungsforderung noch aus D-Mark-Zeiten
Der Anwalt warf sehr frühzeitig ein, dass er ja eigentlich mit angeklagt gehöre. Denn er habe seine Mandantin früher auch zivilrechtlich gegen Heinz G. vertreten und sei ebenfalls fest davon überzeugt gewesen, dass der noch zahlen werde.
Das wiederum überraschte etwas, wenn man weiß, dass die Forderung gegen den windigen Heinz bis auf das Jahr 1997 zurückgeht. Damals hatte ein weiterer Mitspieler Heinz G. 97.000 D-Mark geliehen.
Flotter Heinz ist verhandlungsunfähig
Dieser Mann, der mit Helga L. befreundete Tscheche Tomáš H. (auch dieser Name ist geändert), habe in die USA auswandern wollen und darum seine Forderung an Helga L. übertragen. Die beiden hätten vereinbart, dass sie sich die Rückzahlung, so sie kommen würde, teilen wollten. Helga L. übertrug dann die ihr übertragene Forderung viele Jahre später an den Rösrather Rentner.
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Und nun? Dass Helga L. ihrem Rösrather Gläubiger ein festes Rückzahlungsdatum genannt hätte oder gewusst habe, dass das Geld erst an Sankt Nimmerlein fließen werde, ließ sich nicht belegen. Und der flotte 85-jährige Heinz stand ebenfalls wegen Verhandlungsunfähigkeit nicht zur Verfügung. Damit wurde das Verfahren am Freitag, mehr als neun Jahre nach dem Geldfluss, eingestellt. Außer Spesen nichts gewesen – die übrigens der Steuerzahler zahlt.