Nach der angekündigte Unterschrift von Rösraths Bürgermeisterin Bondina Schulze, die einen Grundstückskauf besiegelt, gibt es weiter gegenseitige Kritik von Kommunalaufsicht und Vertretern des Stadtrats.
Grundstückskauf in RösrathGegenseitige Kritik von Kreisverwaltung und Vertretern der Kommunalpolitik

Der Kauf eines Grundstücks, das zwischen der Bergischen Landstraße und der Straße "Auf dem Rosenberg" liegt, sorgt in Rösrath weiter für Konfliktstoff.
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Nach der Ankündigung von Bürgermeisterin Bondina Schulze (Grüne), den vom Stadtrat im Dezember einstimmig beschlossenen Kauf eines 9600 Quadratmeter großen Grundstücks in Hoffnungsthal mit ihrer Unterschrift nun zu bestätigen, äußern Vertreter des Stadtrats einerseits und die Kreisverwaltung andererseits weiter gegenseitige Kritik. Die Zusage von Schulze erfolgte nach erheblichem Druck der Stadtratsfraktionen, die sogar mit einer Klage gegen die Bürgermeisterin drohten (wir berichteten).
Auf den in der Debatte geäußerten Vorwurf von Fors-Park-Fraktionschef Yannick Steinbach, der auch als Bürgermeisterkandidat von SPD und Fors-Park antritt, die Kommunalaufsicht des Rheinisch-Bergischen Kreises überschreite mit ihrem Vorgehen in der Angelegenheit ihre Kompetenzen, reagiert die Kreisverwaltung erneut sehr entschieden. Steinbachs Aussage habe keine Grundlage, betont Kreis-Pressesprecherin Birgit Bär: Die Kommunalaufsicht habe der Stadt Rösrath „lediglich eine Rechtsauffassung der Bezirksregierung mitgeteilt“, wobei die Kommunalaufsicht diese Auffassung teile. Inhalt der Mitteilung sei gewesen, dass man der Auffassung sei, dass für einen solchen Grundstückskauf ein Verkehrswertgutachten erforderlich sei.
Kein "Einschreiten" der Kommunalaufsicht
Diese Mitteilung sei „kein kommunalaufsichtliches Einschreiten“, beont Bär – Steinbach hat in einer Pressemitteilung den Begriff „Einschreiten“ gebraucht. Bär verweist auf eine Aussage in einer Presseinformation der Kreisverwaltung zu der Angelegenheit: „Zurzeit handelt es sich noch um eine örtliche Angelegenheit der Stadt Rösrath im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung, bei der zunächst durch die Stadt Rösrath eigenständig zu klären ist, wie sie mit der Rechtsauffassung der Bezirksregierung Köln umgeht.“ Im Übrigen weist Bär darauf hin, dass dem Kreis bisher nicht bekannt gewesen sei, dass Bürgermeisterin Schulze inzwischen ein Wertgutachten eingeholt habe.
Steinbach wiederum zeigt sich erstaunt über das Vorgehen der Kommunalaufsicht, deren Mitteilung sei „ein völlig untypischer Vorgang“ bei einem Kauf, bei dem der Preis genau dem Bodenrichtwert entspreche. So habe der Stadtrat in seiner Dezembersitzung auch noch einen weiteren Grundstückskauf beschlossen, bei dem der Kaufpreis etwas über dem Bodenrichtwert liege – zu diesem Kauf habe sich die Kommunalaufsicht aber nicht geäußert. „Das ist kein konsistentes Vorgehen der Kommunalaufsicht des Rheinisch-Bergischen Kreises“, sagt Steinbach. Diese Sicht werde auch von anderen Stadtratsfraktionen geteilt, mit denen er im Austausch sei.
Steinbach verweist auf ein Grundsatzurteil des Oberverwaltungsgerichts NRW aus dem Jahr 1990, wonach ein Einschreiten der Kommunalaufsicht voraussetze, dass eine Kommune den ihr zustehenden Entscheidungsspielraum „in nicht mehr vertretbarer Weise überschritten hat“. Das sei bei einem Kauf zum Bodenrichtwert offenkundig nicht der Fall. Kreis-Pressesprecherin Bär wiederum betont dazu, dass es sich eben nicht um ein „Einschreiten“ handele.