Auf der Flucht vor der Polizei ist ein Autofahrer (35) in Rösrath in die Sülz gesprungen. Jetzt stand der Mann aus Rhein-Sieg vor Gericht.
ProzessBekokster Porsche-Fahrer auf der Flucht springt in Rösrath in die Sülz
Das Bergisch Gladbacher Amtsgericht hat am Mittwoch einen 35 Jahre alten Angeklagten aus dem Rhein-Sieg-Kreis wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Widerstandes zu acht Monaten Haft verurteilt, die Strafe aber zur Bewährung ausgesetzt. Der Mann war in der Nacht zum 28. April 2022 morgens um 5.05 Uhr, von Lohmar aus kommend, auf der Sülztalstraße in Rösrath vor der Polizei geflüchtet.
Als ihn eine Overather Streifenwagenbesatzung zu stoppen versuchte, gab er Gas, bog mit seinem Porsche Cayenne mit SU-Kennzeichen nach links in eine Sackgasse ein und sprang sogar in die Sülz, um sich der Kontrolle zu entziehen. Das gelang ihm allerdings nicht; in einem Gebüsch wurde der durchnässte und unter Kokain-Einfluss stehende Mann aufgespürt und kam mit einer Unterkühlung ins Krankenhaus.
Overather Polizist bei Zwischenfall schwer verletzt
Ins Krankenhaus musste anschließend auch einer der beiden Overather Polizisten, die Alexander S. (Name geändert) zu kontrollieren versucht hatten. Der 26-jährige Beamte prallte, als er S. festzuhalten versuchte, im Dunkeln so unglücklich gegen einen Stapel Betonplatten, dass er sich schwer am Knie verletzte. Einen Monat lang war er dienstunfähig, die Knieverletzung ist nach den Worten des Beamten bis heute nicht vollständig ausgeheilt.
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Im Prozess gab der wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vielfach vorbestrafte S. zu, ohne Führerschein gefahren zu sein. Er bestritt allerdings den Widerstand. Ein dritter Vorwurf, der der Urkundenfälschung, wurde aus juristischen Gründen einvernehmlich fallengelassen: Denn der Mann ohne deutsche Fahrerlaubnis habe zwar im Auto einen abgelaufenen tschechischen und einen gefälschten litauischen Führerschein liegen gehabt, diese aber nicht aktiv der Polizei gezeigt; vielmehr habe die Polizei die ungültigen Papiere selbst gefunden.
Von der Beifahrerin des Angeklagten fehlt jede Spur
Im Prozess schilderten der verletzte Polizist und seine 25-jährige Kollegin eindringlich das Geschehen: Wie sie am Ende ihre Schicht noch einmal über die Sülztalstraße in Richtung Lohmar Streife gefahren seien, ihnen dann der Porsche entgegengekommen sei und sie gewendet hätten, um den Wagen zu kontrollieren.
Der Wagen sei in eine Sackgasse eingebogen, vor einer Toreinfahrt stehengeblieben. Links sei Alexander S. ausgestiegen, rechts eine Beifahrerin, von der seither jede Spur fehlt. Die beiden seien trotz Aufforderungen nicht stehen geblieben. S. habe so getan, als wohne er auf dem Anwesen und gesagt, er wolle seine Papiere holen. Schließlich habe der Beamte S. am Arm gepackt und festgehalten. Der habe sich aber mit einer ruckartigen Bewegung befreit, woraufhin es zu dem Unfall des Beamten kam.
Warum das Ganze passiert sei, fragte die Richterin den Angeklagten. „Dummheit“, war seine kurze, aber klare Antwort. Immerhin fand der vierfache Vater, der sich gegenwärtig von seiner neuen Lebensgefährtin alimentieren lässt, am Ende ein Wort des Bedauerns: „Es tut mir leid für den Beamten und sein Knie. Ich hoffe, er kann weiter arbeiten.“
Mit ihrem Urteil blieb Richterin Sünnemann zwei Monate unter der Forderung der Staatsanwältin. Eine weitere Verurteilung des Angeklagten in Siegburg zu fünf Monaten auf Bewährung bezog sie in die Strafe ein. Nicht einbeziehen konnte sie dagegen eine dritte Verurteilung, ebenfalls aus Siegburg, zu sechs Monaten ohne Bewährung: Hier ist noch ein Berufungsverfahren am Bonner Landgericht anhängig.