Im Streit über die Erweiterung der Stellenplan-Anforderungen beim Kreis hat Stephan Santelmann, der Landrat des Rheinisch-Bergischen Kreises, reagiert.
StellenplanRheinisch-Bergischer Landrat reagiert auf Kritik der Bürgermeister
Nach der Entscheidung der Kreisverwaltung, im Zuge der Haushaltsberatungen die Zahl der benötigten neuen Stellen von zehn auf 91 zu erhöhen, und der empörten Reaktion aus den Rathäusern bemüht sich die schwarz-grünen Kreistagskoalition um Schadensbegrenzung. Landrat Stephan Santelmann (CDU) wies in einer am Nachmittag verbreiteten Stellungnahme darauf hin, dass der Kreis an anderer Stelle Entlastungen weitergebe, sich bei der Personalausstattung „am unteren Ende der Skala“ bewege und die Stellen dringend benötige.
Kurz und bündig äußerte sich CDU-Fraktionschef Johannes Dünner: Seine Fraktion halte das Verfahren, die starke Ausweitung des Stellenplans erst kurz vor der Verabschiedung des Haushalts 2023 lediglich über den Veränderungsnachweis in die Politik einzubringen, für „unzureichend“.
Rhein-Berg: Diskussion und Analyse gefordert
Zwar seien die geforderten Stellen aufgrund restriktiver Personalpolitik in den vergangenen Jahren, gewachsener Anforderungen, Fallzahlsteigerungen sowie neuer Aufgaben „grundsätzlich vorstellbar und im Einzelfall möglicherweise plausibel“, doch müsse es im ersten Halbjahr 2023 zu jeder Stelle eine detaillierte Diskussion und Analyse geben. Bis dahin müsse es Sperrvermerke geben.
Für die Grünen-Fraktion nannte deren Geschäftsführer Arne Meinhardt die Kritik aus den Rathäusern unabhängig von einer inhaltlichen Bewertung „nachvollziehbar, denn auch hier fühlt man sich zu spät einbezogen und in der Sache nicht ausreichend informiert“. Wie die CDU sprachen sich auch die Grünen erneut dafür aus, die Stellen mit einem Sperrvermerk zu versehen. Beraten werden müsse im ersten Sitzungszyklus 2023.
Im Weiteren gehen die Grünen ins Grundsätzliche: Die Kreisverwaltung müsse in die Lage versetzt werden, die „ihr übertragenen Aufgaben auch tatsächlich bewältigen“ zu können. Die Verwaltung trage „zur Daseinsvorsorge bei und erbringt damit Dienstleistungen für die Menschen und die Unternehmen“.
Könne sie das nicht mehr, werde dies vor Ort spürbar. Meinhardt: „Denn auch wenn an dieser Stelle gerne ein Gegensatz heraufbeschworen wird: ob Kreis oder Kommune, die betroffenen Menschen und Unternehmen sind dieselben.“
Im Unterschied zu diesen recht grundsätzlichen Ausführungen hatten neben dem Gladbacher Bürgermeister Frank Stein auch Kämmerer-Sprecher Thore Eggert (Bergisch Gladbach) und seine Stellvertreterin Dominique Stölting (Overath) „Fassungslosigkeit“ bekundet und mit scharfer Kritik reagiert: „Dass alleine 4,00 Stellen benötigt werden, um die Stellenmehrung selbst zu verwalten, ist hier besonders gewagt.“
Eggert und Stölting: „Wie kann es bei seriöser Planung sein, dass über 80 notwendige Stellen erst kurz vor der Haushaltsverabschiedung im Rahmen eines Nachtrages identifiziert werden?“ Zahlen müssten die Bürger: „Aber es scheinen ja Finanzmittel in ausreichender Höhe bevorratet zu sein.“
Rheinisch-Bergischer Landrat hält an Stellenplan fest
Der Landrat wies darauf hin, dass die Kommunen seit Beginn der Verwaltungsberatungen bereits um mindestens 9,3 Millionen Euro entlastet worden seien. „Der nun dargelegte Stellenanpassungsbedarf ist eine eklatante Bedarfsanzeige dieser Verwaltung“, sagte Santelmann. „Diese Stellen sind dringend notwendig, um ein Alarmsignal in nächster Zeit zu vermeiden. Der Kreis für seinen Teil betreibt bereits seit Jahren intensive Aufgabenkritik, und die Mitarbeitenden sind an ihrem Limit.“
Darüber habe die Verwaltung regelmäßig unterrichtet, ebenso wie über die „dramatische“ Überstundensituation. Santelmann: „Die Menschen, die beim Kreis arbeiten, haben Unterstützung verdient. Sie können nicht noch mehr leisten.“
Auf die Kritik von Bürgermeisters Stein, dass von der „schier unglaublichen Stellenmehrung“ bei einem Gespräch am 18. November, fünf Tage vor der Personalausschuss-Sitzung im Kreishaus, mit „keinem Wort die Rede“ gewesen sei, ging der Landrat nicht ein.