Das Land NRW fördert die Beratungsstellen. Diese Leistung ist allerdings freiwillig und an die Haushaltssituation des Landes gebunden.
Mittel nicht gesichertFrauenberatungsstelle Rhein-Berg setzt sich für Gewalthilfegesetz ein
Das Gewalthilfegesetz hätte Frauenberatungsstellen und anderen Hilfsstellen für Frauen die langfristige finanzielle Sicherheit gegeben, die sie schon lange fordern. Doch steht die Umsetzung des Gesetzes nun auf der Kippe – sie könnte an den Verhandlungen für den Bundeshaushalt scheitern.
Um ihren Unmut über diesen Umstand auszudrücken, protestierten die Frauenberatungsstelle, die Mädchenberatungsstelle (beide für den Rheinisch-Bergischen Kreis) und das Frauenhaus zusammen mit Unterstützerinnen und Unterstützern auf dem Konrad-Adenauer-Platz in Bergisch Gladbach.
In ganz Deutschland wurde protestiert
Die bundesweiten Proteste standen unter dem Motto „Unsere Tür muss offen bleiben für Frauen und deren Kinder und Mädchen, denen Gewalt widerfährt. Gewalthilfegesetz darf nicht an Budgetfragen scheitern!“ Es sei bereits „fünf nach zwölf“ für die Fraueninfrastruktur und es dürfe nicht noch weiter an der Sicherheit von Frauen gespart werden, findet Leiterin Magdalene Holthausen.
An der Protestaktion haben sich insgesamt 15 Menschen beteiligt, damit seien die Veranstalter „sehr zufrieden“ gewesen. Und sie hätten für Aufmerksamkeit gesorgt: Passanten seien stehengeblieben und hätten sich mit ihnen über das Thema unterhalten. Eine Frau habe ihnen sogar anvertraut, dass sie selbst ein Opfer von häuslicher Gewalt sei.
Angriffe auf Frauen steigen auch in Rhein-Berg an
Das Gespräch habe wieder deutlich gemacht, wie wichtig ihre Arbeit sei. Gerade in Zeiten, in denen die Angriffe auf Frauen ansteigen: Im Jahr 2022 seien 38 Prozent der Klientinnen der Beratungsstelle zum Thema Gewalt beraten worden, im Jahr 2023 waren es 54 Prozent, also eine Steigerung von 16 Prozent. Die Statistik aus Rhein-Berg decke sich auch mit den bundesweit erhobenen Zahlen.
Und obwohl dieser Trend bekannt ist, ist die Hilfe für Frauen in bedrohlichen Situationen nicht sicher. Die Frauenberatungsstelle in Rhein-Berg wird zu 80 Prozent vom Land gefördert. Die restlichen 20 Prozent gleicht sie mit eigenen Mitteln und durch eine sogenannte Restkostenfinanzierung des Kreises aus.
Den eigenen Anteil zieht die Beratungsstelle aus Spenden oder Strafzahlungen, also aus Geld, das Angeklagte für wohltätige Zwecke zahlen müssen. Alle Kosten, die anschließend noch übrig bleiben, übernimmt der Kreis. „Früher mussten die Frauenberatungsstelle und die Mädchenberatungsstelle einen Antrag über eine bestimmte Summe stellen und sind eventuell auf Kosten sitzengeblieben“, schildert Hannah Weisgerber, aus der Pressestelle des Kreises.
Rheinisch-Bergischer Kreis deckt restliche Kosten
Seit 2019 arbeitete der Kreis mit der Restkostenfinanzierung, weil sich alle einig seien, dass die Stellen wichtige Arbeit leisten und sie nicht auf ihren Kosten sitzen bleiben dürften. Um außerdem etwas Sicherheit für die Stelle zu schaffen, sei die Finanzierung derzeit dauerhaft im Haushalt eingeplant.
Anders sieht es bei der Finanzierung durch das Land aus: Die Zahlungen an die Beratungsstellen seien eine freiwillige Leistung und müsste laut Frauenberatungsstelle alle vier Jahre neu beantragt werden. Das heißt: Die Mittel sind von der Haushaltslage des Landes abhängig und könnten, wenn es die Förderung nicht mehr hergibt, gekürzt oder gestrichen werden. Ohne dieses Geld könnten die Beratungsstellen ihre Kosten nicht mehr decken. Das Gewalthilfegesetz hätte eine Lösung das Problems sein können.
Sicherheit von Frauen könne keine Frage des Geldes sein
Es könne nicht sein, dass die Sicherheit von Frauen eine Frage des Geldes ist, findet Dagmar Keller-Bartel (Grüne). Sie ist Mitglied im Sozialausschuss des Kreises, in dem sich unter anderem ihre Fraktion schon lange für Frauenberatung einsetze. „Ich bin froh, dass es die Stelle gibt und dass sie schnell agieren können. Ich finde, die Finanzierung sollte Pflicht sein“, sagt sie auf Anfrage dieser Zeitung. Die Gesetzgebung dafür sei aber eben Sache des Landes und des Bundes und die ließen die Kommunen gerade in sozialen Angelegenheiten oft alleine.
Das NRW-Landesministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration konnte die Anfrage dieser Zeitung bis Redaktionsschluss nicht beantworten.
Trotz der Schwierigkeiten sieht Magdalene Holthausen die Unterstützung, die die Beratungsstellen bekommen: „Seit Jahrzehnten werden wir vom Kreis und vom Land gefördert. Dafür sind wir sehr dankbar.“