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5000 Autos geblitztTempo-30-Schild in Overath seit 30 Jahren rechtswidrig

Lesezeit 4 Minuten

Das Schild war schnell entfernt: Das Tempo-30-Limit für die Ortsdurchfahrt Immekeppel wurde aufgehoben.

Overath – Diskret haben die Straßenverkehrsbehörden das bisher geltende Tempolimit für die Ortsdurchfahrt von Immekeppel aufgehoben. Statt mit Tempo 30 darf der Verkehr auf der Landstraße durch das Sülztal wieder mit 50 Sachen durch den Ort rauschen – so wie bis vor 30 Jahren. Sehr zum Leidwesen von Eltern aus dem Dorf, die eigentlich auf schärfere Kontrollen im Sinne der Grundschüler gedrängt hatten.

Bemerkenswert ist die Begründung für die Änderung: „Wie sich herausgestellt hat, war die Anordnung der „Tempo 30“ von Anfang an rechtswidrig, da die rechtlichen Voraussetzungen klar erkennbar und sehr offensichtlich nie hierfür erfüllt waren“, schreibt die Overather Stadtverwaltung. Dem widerspricht allerdings der Kreis: „Als wir das 1989 angeordnet haben, war das in Ordnung.“

5000 Verstöße geahndet

Die Polizei hat nach eigenen Angaben in den vergangenen drei Jahren rund 5000 Tempoverstöße in Immekeppel mit ihrem Tempomesswagen gemessen. Im Ort sei regelmäßig kontrolliert worden.

Rückblick: 1989 habe der Kreis Tempo 30 auf der Lindlarer Straße in Immekeppel eingeführt, berichtet Carsten Frommhold von der Overather Straßenverkehrsbehörde. Erst 1997 wurde die Gemeinde Overath zur Stadt und kümmert sich seither selbst um Straßenverkehrsangelegenheiten. Frommhold: „Wir haben die Dinge mit der Stadtwerdung vom Kreis übernommen, ohne sie alle einzeln noch mal zu überprüfen.“

Kreis bestreitet Fehler

Die Kreisverwaltung bestreitet die Darstellung der Stadt Overath, sie habe im Jahre 1989 einen Fehler gemacht . Nach der damaligen Rechtslage sei Tempo 30 in Ordnung gewesen, jedoch habe es Ende 2016 eine Änderung der Straßenverkehrsordnung gegeben, sagte Kreissprecherin Hannah Weisgerber gestern Nachmittag. Die Akten dazu lägen in Overath. Sprecherin Weisgerber betonte aber auch: „Wenn Schilder aufgestellt sind, muss man sich auch daran halten.“

Lange störte sich niemand an den Schildern – neben Tempo 30 auch Überhol- und Halteverbot, bis dann Bürger darauf hinwiesen, dass das Limit nicht eingehalten werde. Die Stadt fragte beim Kreis nach, ob dieser neben den Polizeikontrollen nicht auch eine Messstelle einrichten könne. Der Kreis fragte zurück: „Und auf welcher Grundlage?“

Am 27. Februar gab es daraufhin einen Behördentermin: Polizei, Stadt, Landesbetrieb Straßen NRW als Straßenbaulastträger und Kreisverwaltung sahen sich die Situation vor Ort an und erörterten dabei die „Rechtslage ausführlich und abschließend“, wie es in einem im jüngsten Ratsprotokoll abgedruckten Vermerk heißt. Danach war laut Stadt klar: Tempo 30 dürfe es nur geben, wenn eine Schule, ein Kindergarten oder eine Senioreneinrichtung über einen direkten Zugang zur Straße verfüge oder wenn im Nahbereich starker Ziel- und Quellverkehr herrsche.

Dies sei aber nicht der Fall. Tatsächlich liegt die Schule am Hang oberhalb der Durchgangsstraße. „Eine direkte Zuwegung von der Lindlarer Straße zur Schule ist nicht gegeben. Die Fahrbahnquerung ist durch eine Fußgängerbedarfsampel gesichert, so dass auch diese Ausnahme nicht galt/gilt. Ebenso liegen an der Stelle keine geschwindigkeitsbedingten Unfälle vor“, heißt es in einem Vermerk für die Ratsmitglieder.

Stadt bat Straßen NRW um Abbau

„Ich muss mich als Verwaltung an die Gesetze halten und kann nicht selbst welche machen“, wirbt Verwaltungsmann Frommhold um Verständnis für die Entscheidung, Tempo 30 wieder zu entfernen. Einen Ermessensspielraum habe es nicht gegeben. Das hätten auch Polizei und Straßenverkehrsbehörde so bestätigt. Weder der alte NRW-Schulwegerlass noch die Straßenverkehrsordnung gebe etwas anderes her.

Mit Anordnung vom 21. Juni habe die Overather Straßenverkehrsbehörde die Aufhebung von Tempo 30 daher umgesetzt, Straßen NRW aber darum gebeten, die Schilder erst in den Ferien abzubauen.

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Wie eingangs erwähnt, hatte die Polizei in den vergangenen drei Jahren mit ihrem modernen Tempomesswagen 5000 Verstöße in Immekeppel gemessen. Ob darüber hinaus Verstöße mit der Laserpistole registriert und geahndet worden seien, konnte Polizeisprecher Richard Barz nicht sagen. Das sei nicht so einfach feststellbar.

227 Mal seien Bußgelder verhängt worden, in den übrigen Fällen Verwarngelder über 15, 25 oder 35 Euro, so Polizeisprecher Barz. Bei den Verwarngeldern handele es sich um einen „zustimmungspflichtigen Verwaltungsakt“: Einmal gezahlt, hat man zugestimmt, und das Geld ist weg, im Landesetat. Dagegen würden die Bußgelder über den Kreis abgewickelt und flössen in dessen Kasse.