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Von einem Zeugen verfolgt45-Jährige fährt mit 2,5 Promille durch Overath

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Eine Autofahrerin pustet einer Verkehrskontrolle der Polizei in ein Alkohol-Atemmessgeraet.

2,5 Promille ergab das Alkoholtestgerät (hier ein Symbolbild) bei der Autofahrerin aus Overath.

Mehrfach ist eine 45-jährige Overatherin am Dienstagmorgen mit ihrem Auto in den Gegenverkehr geraten. Die Polizei stellte fest: Die Frau war sturzbetrunken.

Weil sie in Schlangenlinien mit ihrem Auto durch den Overather Stadtkern fuhr und mehrfach in den Gegenverkehr steuerte, ist der Wagen einer 45-jährigen Overatherin einem anderen Autofahrer aufgefallen. Dieser nahm die Verfolgung des auffällig fahrenden Autos auf.

Durch den Kreisverkehr Siegburger Straße/Hauptstraße ging es den Ferrenberg hinauf bis zur Breslauer Straße. Dort stieg die 45-jährige Fahrerin des Fords auf. Als der Verfolger sie ansprach, sagte sie, dass sie jemanden abholen und danach weiterfahren wolle. Umgehend verständigte der Zeuge die Polizei.

Sie zeigte deutliche körperliche Anzeichen eines vorhergehenden Alkoholkonsums.
Sonja Steinberger von der Pressestelle der Kreispolizei zur Overatherin, bei der anschließend 2,5 Promille Alkohol in der Atemluft festgestellt wurden.

Als diese vor Ort eintraf, wollte die 45-Jährige gerade wieder in ihren Ford einsteigen. „Sie zeigte deutliche körperliche Anzeichen eines vorhergehenden Alkoholkonsums“, so Sonja Steinberger von der Pressestelle der Kreispolizei. Da die Polizisten zudem deutlichen Alkoholgeruch in der Atemluft der 45-jährigen Overatherin wahrgenommen hätten, sei ein freiwilliger Atemalkoholtest durchgeführt worden, so Steinberger. Ergebnis: rund 2,5 Promille.

Steinberger: „Die Frau räumte den Konsum ein.“ Die Beschuldigte wurde in eine nahegelegene Arztpraxis gebracht, wo sie sich laut Polizeibericht einer angeordneten Blutprobenentnahme unterziehen musste. Der Führerschein der Overatherin wurde sichergestellt und ihr die „Weiterfahrt von führerscheinpflichtigen Fahrzeugen“ bis auf Weiteres untersagt. Steinberger: „Auf die 45-Jährige kommt nun ein Strafverfahren aufgrund Trunkenheit im Verkehr zu.“