Dem Angeklagten im Missbrauchskomplex Wermelskirchen werden 122 teils schwerste Fälle sexualisierter Gewalt gegen Kinder zu Last gelegt. Das jüngste Opfer soll ein vier Wochen altes Mädchen gewesen sein.
Missbrauchskomplex WermelskirchenFast 15 Jahre Haft für Angeklagten gefordert
Im Prozess um den sogenannten Missbrauchskomplex Wermelskirchen hat die Staatsanwaltschaft am Mittwoch 14 Jahre und zehn Monate Haft für den Angeklagten gefordert. Zudem beantragte die Anklagebehörde die anschließende Sicherungsverwahrung des 45-Jährigen, wie Landgerichtssprecher Prof. Jan F. Orth auf Nachfrage mitteilte. Zu den Anträgen von Nebenklagevertretern und Verteidigung machte Orth keine Angaben.
Die Schlussvorträge in dem Prozess gegen den Wermelskirchener mussten nach einer Vorschrift in der Strafprozessordnung nicht öffentlich stattfinden, weil Teile der Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden hatten. Dem Angeklagten werden in dem Prozess 122 teils schwerste Fälle sexualisierter Gewalt gegen Kinder in der Zeit zwischen 2005 und 2019 zur Last gelegt. Das jüngste Opfer soll laut Anklage ein vier Wochen altes Mädchen gewesen sein.
Angeklagter hatte Geständnis abgelegt
Zudem wird der 45-Jährige der Beihilfe zum sexuellen Missbrauch von Kindern sowie wegen Besitz von Kinderpornografie beschuldigt. Der 45-Jährige hatte in seiner Freizeit als Babysitter gejobbt und sich so das Vertrauen der Eltern der Opfer erschlichen. Der Angeklagte hatte ein Geständnis abgelegt.
Seine Taten hatte der IT-Experte gefilmt. Im Dezember 2021 war der Mann im gemeinsam mit seiner Ehefrau bewohnten Haus von Spezialkräften der Polizei am „offenen Computer“ festgenommen worden. Nur so erlangten die Ermittler Zugriff auf die ansonsten raffiniert gesicherten Missbrauchsvideos. Ein Beamter hatte im Zeugenstand gesagt: „Das hätte noch nicht mal der amerikanische Geheimdienst entschlüsseln können.“ Ein Urteil soll am Dienstag gesprochen werden.