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ProzessJunge Männer bedrohten Paare in Kürten mit Holzknüppeln

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Ein Schild mit der Aufschrift „Amtsgericht Bergisch Gladbach“ steht im Grün vor dem Gerichtsgebäude.

Zwei 19-Jährige mussten sich in Bergisch Gladbach vor Gericht verantworten.

Zwei 19-Jährige mussten sich vor Gericht verantworten, weil sie in Kürten zwei Paare mit Knüppeln bedroht hatten.

Mit Knüppeln in der Hand mitten in der Nacht über eine Brücke an der Kürtener Gesamtschule auf andere Leute zuzugehen, die Holzprügel gegen das Geländer zu schlagen und dann auch noch zu erwähnen, dass womöglich jemand sterben müsse: Es gibt weitaus bessere Arten, sich auszusprechen, auch wenn man in derselben Gemeinde lebt.

Die beiden 19-jährigen Angeklagten, die sich jetzt wegen ihrer Drohgebärden vor Gericht verantworten mussten, zeigten sich zunächst störrisch, am Ende aber doch einsichtig. Jugendrichter Ertan Güven beließ es dabei, ihnen die Leviten zu lesen. Außerdem müssen sie jeweils in Raten 300 Euro für einen guten Zweck zahlen, und zwar für die Bergisch Gladbacher Tafel.

Holzstöcke so dick wie Baseballschläger

Es war schon reichlich befremdlich, was sich die beiden halbstarken Azubis Kevin P. und Tim W. (Namen geändert) laut Anklage in der Nacht zum 26. Mai geleistet haben. Mit Holzstöcken, so dick wie Baseballschläger, gingen sie auf die beiden jungen Paare zu, die sich nahe der Gesamtschule getroffen und miteinander unterhalten hatten.

Tim und Kevin fragten die anderen beiden jungen Männer, ob sie Florian S. kennen würden. Das war der Fall, denn sie hatten kurz zuvor in einem Strafprozess gegen ihn ausgesagt. Es folgte die Aufforderung, über „den Florian nicht solche Sachen“ zu erzählen, da sonst jemand aus der einen oder anderen Gruppe verletzt würde oder sterben werde.

Kürten: Polizei hörte über Handy mit

Vor Gericht bestätigten die beiden Paare die Anklageversion der nächtlichen Abläufe. Damit aber nicht genug: Eine der beiden jungen Frauen, Paula P., hatte in der Situation sogar die Polizei am Telefon. Ursprünglich habe sie die Beamten angerufen, um eine Ruhestörung durch die andere Gruppe zu melden. Schließlich habe sie verhindern wollen, dass der Lärm auf sie zurückfalle, erklärte sie als Zeugin vor Gericht.

Dann sei die andere Gruppe aber aufgebrochen. Sie habe der Polizei daraufhin mitteilen wollen, dass sie nicht mehr zu kommen brauche. Während sie also die Polizei wieder abbestellte, kam es laut Paula P. zu der Bedrohungssituation, die sie nach eigener Aussage quasi in einer Live-Reportage der Polizei über Handy schilderte. Die Ordnungshüter eilten an den Tatort, konnte die beiden Verdächtigen – die ebenfalls von zwei Personen begleitet wurden – stellen und nahmen die Aussagen der beiden Bedrohten und ihrer Freundinnen auf.

Zeuge kam an Falschaussage vorbei

Im Gerichtssaal von Richter Güven gaben Angeklagten Kevin und Tim zunächst ein wenig die verfolgte Unschuld, und auch ihre Begleiter Tina und Gerd zeigten sich ahnungslos. Die Stöcke hätten sie auf dem Schulgelände gefunden und damit „wie die Kinder“ gekämpft, erzählten die beiden Angeklagten, und sie hätten sie dann einfach mitgenommen und niemanden bedroht.

Auch Tina und Gerd spielten die Situation anfangs sehr runter. Drohungen hätten sie nicht gehört. Richter und Staatsanwalt bohrten aber nach. Als etwa Tina erzählte, dass sie nach Hause wollte, weil es so kalt gewesen sei, fragte der Richter: „Ende Mai so kalt?“ – Ja, war es.“ – „Aber vorher haben Sie da stundenlang in der Kälte gestanden?“

Gerd wiederum ersparte sich haarscharf ein Verfahren wegen Falschaussage, als er seine Aussage: „Nein, es hat keine Drohung gegeben“ in ein „Ich habe keine Drohung gehört“ abschwächte.

Am Ende appellierte der Richter an die Angeklagten, sie sollten nie wieder mit derart gefährlichen Aktionen ihre Lebenschancen gefährden. Die Situation hätte in der Nacht je nach Reaktion der Bedrohten auch anders verlaufen und ein ganz anderes, schlimmes Ende nehmen können. Die beiden jungen Männer nickten bei diesen Worten erkennbar, und Kevin fragte sogar noch nach, ob er die 300 Euro an die Tafel auch auf einmal statt in Raten überweisen dürfe.