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KreishandwerkerschaftRückkehr zum Meisterbrief wird begrüßt

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Fliesenleger

Mit der Meisterpflicht wird eine hochwertige Aus- und Weiterbildung verbunden, die auch den Nachwuchs an Fachkräften, wie beispielsweise bei Fliesenlegern, sichern soll. 

Rhein-Berg – Das Handwerk ist glücklich. Die Meisterpflicht kehrt in zwölf Gewerke zurück. Mit diesem Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett am Mittwoch die Welt der Handwerker wieder in Ordnung gebracht. „Diese Entscheidung war längst überfällig“, freut sich Marcus Otto, Hauptgeschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Bergisches Land. Die Qualität der Arbeiten werde verbessert, was wiederum die Zufriedenheit der Kunden erhöhen wird, ist sich Otto sicher.

„Die Idee der Politik, 2004 den Meisterzwang abzuschaffen, war nicht nur schlecht. Doch die Auswirkungen waren katastrophal. Das war in diesem Ausmaß nicht vorherzusehen“, erläutert Willi Reitz, Kreishandwerksmeister und Obermeister der Maler- und Lackiererinnung Bergisches Land, im Gespräch mit dieser Zeitung. Das Handwerk habe schon viel früher versucht gegenzusteuern.

„Der Politikapparat arbeitet manchmal zu langsam“, sucht Reitz nach einer Erklärung, warum es 15 Jahre gedauert hat, bis die Ordnung wieder hergestellt worden ist.

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Ein-Mann-Betriebe in etlichen Gewerken

Schnell habe sich in Berufen wie Fliesenleger, Raumausstatter oder Parkettleger der Ein-Mann-Betrieb durchgesetzt, erklärt Reitz, der in Refrath ein Raumausstattungs-Unternehmen hat, die bundesweite Entwicklung. „In einer Zwei-Zimmer-Wohnung an der Luxemburger Straße in Köln waren 20 solcher Kleinbetriebe gemeldet“, berichtet er.

Rückkehr zum Meisterbrief in zwölf Gewerken

In zwölf Gewerken wird im Jahr 2020 die Meisterpflicht wieder eingeführt: Fliesen-, Platten- und Mosaikleger; Betonstein- und Terrazzohersteller; Estrichleger; Behälter- und Apparatebauer; Parkettleger; Rollladen- und Sonnenschutztechniker; Drechsler und Holzspielzeugmacher; Böttcher; Glasveredler; Schilder- und Lichtreklamehersteller; Raumausstatter; Orgel- und Harmoniumbauer. In mehr als 50 Berufen hatte die Regierung 2004 die Meisterpflicht abgeschafft, um Unternehmensgründungen zu erleichtern. (dr)

Außerdem seien die Ein-Mann-Betriebe vielfach auf den Baustellen von Großunternehmen tätig. Reitz: „Das bedeutet Scheinselbstständigkeit. Denn im Grunde sind die selbstständigen Handwerker meist nur für einen Auftraggeber tätig.“

Ohne Meister bedeutet im Handwerk auch: keine oder mangelhafte Qualifikation. „Etliche Malergesellen waren direkt nach der Lehre als Raumausstatter unterwegs und haben praktisch die Branche der Maler und Lackierer sowie Raumausstatter zerstört“, weiß der Obermeister. Die in den vergangenen 15 Jahren gegründeten Betriebe ohne Meisterpflicht haben Bestandsschutz und sind in ihrem Handwerk weiterhin tätig.

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Auf die Frage, ob sie dennoch die schlechteren Betriebe sind, erklärt Katrin Rehse, Sprecherin der Kreishandwerkerschaft: „Die Ausbildung hat den Qualitätsstandard. Wer verlässliche Qualität sucht, sollte sich an einen Meisterbetrieb wenden.“ Willi Reitz will den Handwerksfirmen ohne Meistertitel eine qualitativ gute Arbeit nicht absprechen. „Auch langjährige Erfahrung ist wichtig.“

Weg zum Meisterbrief teuer und langwierig

Die Ausbildung zum Meister sei nicht einfach. Reitz: „Wer seinen Meisterbrief macht, will in seinem Beruf etwas erreichen.“ Beispielsweise sei die Zahl der Insolvenzen bei Meisterbetrieben deutlich geringer, als bei Firmen ohne Meister. Die Ausbildung können Gesellen direkt an ihre Lehre anschließen: ein Jahr ganztätig zur Schule gehen oder abends nach dem Job und am Samstag. Es braucht nicht nur Zeit, es kostet auch Geld. „Wer die Tagesschule besucht, hat ein Jahr kein Einkommen und muss auch noch Schulgeld bezahlen“, erklärt der Kreishandwerksmeister.#html