Flut in LeichlingenIn dieser Zone sollen künftig Sonderregeln beim Bauen gelten
Leichlingen – Die alte Ortschaft Büscherhöfen ist zwar bis auf wenige Lücken bebaut. Aber auch hier gilt für künftige Vorhaben der neue Bebauungsplan 109 namens „Hochwassergebiet Wupper“, mit dem die Stadt auf die Jahrhundertflut des Juli 2021 reagiert und Bestimmungen zum Schutz vor Überschwemmungen erlassen wird.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung war ebenso wie die Kollegen des Umwelt- und Klimaausschusses der Meinung, dass auch Büscherhöfen in das Plangebiet einbezogen werden soll. Die Stadtverwaltung hat dieses auf Wunsch der Politik um die Ortschaft erweitert und bis zur Alten Holzer Straße vergrößert.
„Es ist egal, wo das Wasser herkam“
Eigentlich war der Bebauungsplan nur für die Innenstadt auf beiden Ufern der Wupper gedacht. Mirjam Kerkhoff, die Leiterin des Planungsamtes, wies in der Sitzung darauf hin, dass Büscherhöfen eher Gefahr durch den Weltersbach drohe. Aber: „Es ist egal, wo das Wasser herkam. Fakt ist: Es war da!“, sagte Ratsherr Achim Willke (CDU). Er fasste damit die Meinung aller Fraktionen zusammen, die die Erweiterung einstimmig beschlossen.
Der Stadtrat muss der Aufstellung des neuen Bebauungsplans noch zustimmen und hat dies in seiner Sitzung am Donnerstag, 17. Februar, auf der Tagesordnung. Damit tritt eine Veränderungssperre in Kraft, die unerwünschte Baumaßnahmen verhindern soll und es der Verwaltung erlaubt, Bauanträge und -voranfragen mindestens zwei Jahre lang zurückzustellen oder abzulehnen. Man meint es also offenbar ernst im Rathaus mit Bemühungen um die Hochwasser-Vorsorge.
Für begonnene und genehmigte Projekte wie die Großbaustelle auf dem Kaufpark- und Tankstellen-Gelände kommt dieses Instrument zu spät. Aber es kann wie berichtet für Pläne zur Bebauung des Pastoratsparkplatzes, westlich entlang der Neukirchener Straße und nach dem Abbruch der Paul-Klee-Schule eine Rolle spielen. Für das Schulgelände in der Wupperaue und auch für das Grundstück der evangelischen Gemeinde am Pastorat waren bereits Wohnhäuser auf Stelzen im Gespräch. Solche Überlegungen dürften nun neue Aktualität gewinnen.
Das Rathaus befindet sich nicht im Planungsgebiet
Das Rathaus, über dessen Sanierung oder Neubau nicht abschließend entschieden ist, und das Frei- und Hallenbad befinden sich nicht im Plangebiet. Es noch weiter auch auf die Siedlung Cremers Weiden östlich der Neukirchener Straße auszudehnen, wo es theoretisch noch bebaubare Wiesengrundstücke gibt, hatte die Stadtverwaltung nicht empfohlen, um das Projekt nicht ausufern zulassen. Welche Auflagen es in punkto Schutz- und Vorsichtsmaßnahmen im einzelnen geben wird, hat die Stadtverwaltung noch nicht konkret benannt. Die genauen Bestimmungen werden nun erarbeitet. Themen dürften Tiefgaragen, Entwässerungssysteme, Bodenversiegelung und Schutzmauern sein.
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Die bisher erlassenen Bebauungspläne für das Gebiet, die etwa überbaubare Flächen und Gebäudehöhen festlegen, bleiben gültig. Durch den neuen Plan 109 wird ihnen aber eine höherrangige Vorschrift übergestülpt. Er stützt sich auf die Auswertung der Hochwasserkarten, Starkregen- und Strömungswege-Simulationen, die der Abwasserbetrieb erstellt hat und weiter perfektionieren wird. Das Gebiet, das im Juli überflutet war, ist auf den Karten blau eingezeichnet.
Festgesetzt werden laut Beschlusslage „bestimmte bauliche und/oder technische Maßnahmen, welche getroffen werden müssen, um die Vermeidung oder Verringerung von Hochwasserschäden zu erreichen“. Dafür werden wahrscheinlich Bodengutachten eingeholt und Vermessungen in Auftrag gegeben. Kerkhoff stellt sich vor, dass entlang der Wupper Zonen mit abgestuften Bau-Auflagen gebildet werden.