Eltern, die nicht mehr als 50.000 Euro im Jahr verdienen, bezahlen von jetzt an bis zum Jahresende nichts mehr. Und das ist nicht alles.
BildungWarum die Ganztagsschule in Burscheid vorerst nichts mehr kostet
Der „Stärkungspakt NRW“ kommt zum Jahresende auch Eltern zugute, deren Kinder in ihrer Schule das Ganztagsangebot nutzen. Familien mit einem Brutto-Jahreseinkommen unter 50.000 Euro werden die monatlichen Beiträge im Oktober, November und Dezember erlassen. Das teilt die Stadtverwaltung Burscheid mit. Sie liegen in Burscheid bei maximal 74 Euro für das erste, 44 für ein Geschwisterkind. Ab einem Jahreseinkommen von 50.000 Euro steigen die Beiträge stark: auf 111 Euro für das erste und 67 Euro für das zweite Kind.
Aber auch diese Bevölkerungsgruppe wird bis zum Jahresende entlastet: Liegt das Brutto-Familieneinkommen zwischen 50.000 und 60.000 Euro, entfallen die Beiträge im November und Dezember. Eine unmittelbare Ersparnis ergibt sich aber nicht: Endgültig werden die Beiträge für das Offene Ganztagsangebot in der Schule erst festgelegt, wenn der Steuerbescheid für dieses Jahr und die Gehaltsabrechnungen für Dezember vorgelegt wurden. Dann wird das Familieneinkommen überprüft und die OGS-Beiträge festgelegt. Wer dann zu viel gezahlt hat, bekommt Geld zurück. Wer über eine der Einkommensgrenzen gerutscht ist, muss die Differenz binnen eines Monats begleichen.
Acht Einkommensschwellen
In Burscheid gibt es Einkommensschwellen bei 15.000, 25.000, 35.000, 40.000, 50.000, 60.000 und 75.000 Euro Brutto-Jahreseinkommen. Bei mehr als 75.000 Euro kostet die Ganztagsbetreuung im Monat 197 Euro für das erste und 118 für ein Geschwisterkind. Geringverdiener mit einem Jahreseinkommen unter 15.000 Euro müssen für die Betreuung in der Schule derzeit 19 Euro für ein Kind bezahlen, weitere Kinder sind frei. Ein – jeweils niedrigerer – Beitrag für Geschwister wird erst ab der Einkommensstufe 25.000 Euro im Jahr erhoben.
Allerdings hat der Stadtrat schon eine Erhöhung der Sätze auf den Weg gebracht. Ab August 2024 steigen sie leicht, auf maximal 203 Euro für das erste und 122 für das zweite Kind. In den beiden niedrigsten Stufen steigen die Beiträge um einen Euro.