AboAbonnieren

Bensberger Richter entscheidetStatt Strafe sechs Monate Kontaktsperre für Pfleger

Lesezeit 2 Minuten
Neuer Inhalt

Altenpflege (Symbolbild)

Bergisch Gladbach – Mit einer ungewöhnlichen Entscheidung hat der Bergisch Gladbacher Strafrichter Reinhard Bohn am Mittwoch versucht, Frieden zu stiften: Das Verfahren gegen einen wegen Beleidigung und Körperverletzung angeklagten 53-jährigen Altenpfleger stellte er vorläufig ein – mit der Auflage, dass sich der Mann seiner früheren Verlobten und ihren Töchtern ein halbes Jahr lang überhaupt nicht nähern darf, weder persönlich noch schriftlich.

Sollte der inzwischen von Bergisch Gladbach ins Ruhrgebiet verzogene Mann diese Art von Enthaltsamkeit durchhalten, wird das Verfahren gegen ihn ganz eingestellt. Ansonsten gibt es ein Wiedersehen im Gerichtssaal – dann aber in Anwesenheit eines Psychiaters, der die Frage der Schuldfähigkeit beurteilen soll. Dass der Mann zu schrillen Aktionen neigt, ist bei der Justiz aktenkundig: Zwischenzeitlich hat er gegen die Direktorin des Bensberger Amtsgerichtes Anzeige erstattet.

Angeklagter sieht sich als Opfer und spricht von „Triage“

Am 28. Juli 2019, so die Anklage, soll der damals gerade aus dem gemeinsamen Haus ausziehende Mann erst seine Ex und danach deren 18-jährige Tochter beleidigt und anschließend der Tochter eine Tür in den Rücken gerammt haben.

Vor Gericht bestritt der Angeklagte in der bereits zweiten Verhandlung zu dieser Sache die Vorwürfe und beschrieb sich als Opfer. Insgesamt drei Mal habe die Ex die Polizei gerufen und damit die Beamten gegen ihn instrumentalisiert.

Das könnte Sie auch interessieren:

Der Angeklagte: „Da hat eine Triage stattgefunden.“ Der Richter verwundert: „Sie sind vom Fach und sprechen bei drei Polizeieinsätzen von einer Triage?“ Er kenne das Wort aus anderen Zusammenhängen, etwa mit Corona. Ja, aber das seien beides betriebswirtschaftliche Entscheidungen, gab der Angeklagte zurück.

Beide Ex-Partner beteuern Willen zur endgültigen Trennung

Auf andere Fragen antwortete der aktuell Arbeitslose gar nicht, erklärte dann aber aus freien Stücken, dass er die Dinge hinter sich lassen und keine weitere juristischen Auseinandersetzungen, auch nicht solche finanzieller Art, suche.

Seine Ex-Verlobte, eine Kindertagespflegerin, sagte vor Gericht, dass sie keineswegs auf einem Strafurteil bestehe. Allerdings wollten sie und ihre Töchter endlich mit dem Erlebten abschließen. Es sei entsetzlich gewesen, wie sehr sie sich in dem Mann, mit dem sie zusammengelebt habe, getäuscht habe, wie sie und ihre Töchter in der Folge Angst vor ihm gehabt hätten.

Finanzielle Forderungen am Tag vor dem Weihnachtsfest

Ihre Tagespflegestelle sei zum Schutz der betreuten Kinder zeitweise aus ihrem Wohnhaus ausquartiert worden, „aber meine eigenen Kinder konnte ich nicht schützen.“ Zuletzt habe sie am Tag vor Weihnachten ein Schreiben mit finanziellen Forderungen und Drohungen von ihrem Ex-Verlobten erhalten. Gleichwohl waren am Ende sowohl die Zeugin als auch der Angeklagte und Verteidigerin und Staatsanwalt mit dem Vorschlag des Richters einverstanden.