GutverdienerFünf neue Einkommensstufen für Kita-Beiträge in Bergisch Gladbach
Bergisch Gladbach – Für Eltern, die viel verdienen, erhöhen sich die Kita-Beiträge. Ab August soll es fünf neue Einkommensstufen für Besserverdienende geben. In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses wurde über die Neuordnung der Beiträge heftig gestritten. Grüne und SPD feierten die Reform als Entastung der Schwächeren. Die CDU kritisierte die Umverteilung zu Lasten von Besserverdienenden scharf.
Bislang lag bei den Kita-Beiträgen die höchste Einkommensstufe bei über 130.000 Euro. Eine weitere Differenzierung nach oben gab es nicht. Egal wie hoch das Einkommen war, der Beitrag blieb gleich. Künftig steigen die Kosten ab dieser Einkommensgrenze in fünf Schritten.
CDU: Falsches Signal für junge Eltern
Die Verteuerung betrifft elf Prozent der Eltern. Ein Beispiel: In der höchsten Kategorie mit einem zu versteuernden Einkommen von über 200.000 Euro müssen Eltern, die ihr Kind bis zu 35 Stunden in der Woche in die Kita zur Betreuung bringen, ab August 500 Euro im Monat bezahlen. Bisher sind es 325 Euro.
„Kinder zu haben, sollte nicht teurer werden, egal in welcher Einkommensstufe“, kritisiert Bibi Opiela (CDU). Es entstünde der Eindruck, die Ampel wolle Finanzlücken auf dem Rücken der Kinder finanzieren. Obwohl die Reform der Kita-Beiträge doch durch die drastische Erhöhung der Grundsteuer B von allen Gladbachern kostendeckend finanziert werde. „Mit Beiträgen in dieser Höhe wird Bergisch Gladbach „zur Speerspitze“ in Nordrhein-Westfalen“, kritisiert auch Gabriele von Berg (CDU). An junge Eltern werde das falsches Signal gesendet.
SPD und Grüne stimmen für neue Einkommensstufen
„Mit der Umverteilung entlasten wir die unteren Einkommensklassen“, rechtfertigt Collin Eschbach (Grüne), „dass wir diejenigen, die mehr in der Tasche haben, zur Kasse bitten.“ Mit der Haushaltssituation habe das nichts zu tun, betont Ausschussvorsitzende Brigitte Holz-Schöttler (SPD). Mit den Stimmen von SPD und Grünen wurde die neuen Einkommensstufen beschlossen. Dagegen stimmte die CDU. Vier Vertreter freier Träger enthielten sich.
Die neue Elternbeitragssatzung wurde im Juli 2021 vom Stadtrat beschlossen. Bereits seit August vergangenen Jahres erhebt die Stadt erst ab einem Einkommen von 40.000 Euro Gebühren, zuvor lag die Einkommensgrenze bei 20.000 Euro.
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In einem zweiten Schritt soll dann ab August 2022 das zu versteuernde Einkommen für die Bemessung der Gebühren zugrunde gelegt werden und nicht mehr wie bisher das Brutto-Einkommen. Dies führt zu erheblichen Einnahmeverlusten in Höhe von 2,71 Millionen Euro pro Jahr. Das Defizit wird gegenfinanziert durch die Erhöhung der Grundsteuer B. Der Hebesatz wurde um 161 Punkte angehoben, darunter 61 Punkte zur Kompensation der wegfallenden Elternbeiträge.