Beschuldigter soll Fleischhackbeil aus seinem Rucksack genommen und damit im Wahn unvermittelt und anlasslos auf sein Opfer eingeschlagen haben.
Opfer fast „vor Ort verblutet“Im Prozess um Angriff mit Hackbeil in Bergisch Gladbach liegt Gutachten vor

Ein Richter sitzt in einem Sitzungssaal hinter Büchern mit der Aufschrift ´„StGB“ und ´„Strafrecht“.
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„Nicht auszudenken, was passiert wäre, hätte das Opfer nicht noch im letzten Moment zum eigenen Schutz den Arm hochgerissen. Mit der Parier-Bewegung“, wie Rechtsmediziner das nennen, wehrte der damals 55-Jährige gleich mehrere Hiebe mit einem japanischen Fleischhackbeil ab.
Die Verletzungen, die der Mann davontrug, waren aber auch so akut lebensgefährlich, wie eine rechtsmedizinische Sachverständige (56) am Dienstag im Unterbringungsverfahren gegen einen vermutlich an paranoider Schizophrenie leidenden 56-Jährigen aus Bergisch Gladbach sagte.
Schuldfähigkeit vermindert
Laut Staatsanwaltschaft soll der Beschuldigte am 7. September 2024 in einem Gladbacher Restaurant ein japanisches Fleischhackbeil aus seinem Rucksack genommen und damit im Wahn unvermittelt und anlasslos auf sein Opfer eingeschlagen haben. Die Staatsanwaltschaft wertet die Tat als versuchten Mord aus Heimtücke. Erst das Eingreifen von Gästen rettete den Angegriffenen vor weiteren Schlägen.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Schuldfähigkeit des Beschuldigten mindestens erheblich vermindert, wenn nicht gar vollständig aufgehoben war. Die Anklagebehörde beantragt in dem Verfahren die dauerhafte Unterbringung des Chinesen in einem psychiatrischen Krankenhaus. „Wer Schwierigkeiten hat, sich blutige Verletzungen anzugucken, sei vorgewarnt“, wandte sich die Vorsitzende Sabine Kretzschmar ans Saalpublikum, ehe Fotos von dem Geschädigten im Krankenhaus über einen Großbildschirm präsentiert wurden.
Sanitäter retteten Opfer das Leben
Diese zeigten zwei bereits vernähte tiefreichende Hiebverletzungen am rechten Unterarm. Laut der Anklage war es zu einem offenen Bruch der Elle sowie zu einer durchtrennten Ellen-Schlagader gekommen. „Das ist ein recht großes Gefäß“, sagte die Sachverständige. Aufgrund des hohen Blutverlustes habe akute Lebensgefahr bestanden. Hätten die alarmierten Rettungssanitäter dem Geschädigten nicht unmittelbar nach ihrer Ankunft am Tatort die Wunde abgebunden, „wäre der Geschädigte noch vor Ort verblutet“, zeigte sich die Rechtsmedizinerin überzeugt.
Zudem waren dem Opfer zahlreiche Sehnen durchtrennt worden, weshalb ihm im Krankenhaus die halbe Hand aufgeschnitten werden musste: „Sehnen stehen stark unter Spannung und flitschen mehrere Zentimeter weg, wenn die durchtrennt werden.“ Auch ein Nervenstrang sei durch die Hiebe durchtrennt worden. Für das Opfer, das als Koch arbeitet, keine guten Nachrichten.
Es steht zu befürchten, dass Finger gefühllos bleiben. „Wenn die Finger aber nicht merken, dass etwas heiß ist, dann verbrennen Sie sich“, sagte die Rechtsmedizinerin. Besonders als Koch sei das schlecht. Auch sei fraglich, ob die Finger ihre alte Beugefunktion zurückerhalten. Der Prozess wird fortgesetzt.