Verfahren eingestelltKein Knöllchen wegen fehlender Maske für Gladbacher Lehrer-Paar
Bergisch Gladbach – Der pensionierte „Oberlehrer“ von Rhein-Berg und seine vor dem Ruhestand ebenfalls als Lehrerin tätige Ehefrau müssen doch kein Corona-Knöllchen zahlen. Acht Monate nach der ersten Verhandlung um die vom Kreis verhängten 50-Euro-Bußgelder klappte Amtsrichterin Lisa Halm die Aktendeckel ohne Sanktion zu. Nur ihre eigenen Auslagen müssen die beiden pensionierten Pädagogen selbst tragen.
An der Wende in dem Verfahren hat NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumannn, wohl ohne es zu wissen, nicht unerheblich Anteil. Eine Veröffentlichung seines Ministeriums hat aus Sicht der Bensberger Justiz erheblich zur Verwässerung der Rechtslage beigetragen.
Vorwurf: Ohne Maske zur Corona-Demo
Eigentlich sollten Emilie und Klaus Beimer (Namen geändert) laut Bußgeldbescheid je 50 Euro zahlen: Sie hätten am 2. November 2020 an einer Kundgebung zur „Verhältnismäßigkeit“ der Corona-Politik auf dem Konrad-Adenauer-Platz in Gladbach ohne Maske teilgenommen, obwohl Masken eine polizeiliche Auflage gewesen seien.
Bei der ersten Verhandlung über den Bußgeldbescheid im Sommer 2021 wehrte sich Klaus Beimer mit Händen und Füßen und teilweise abstrusen Äußerungen (wir berichteten), und Ehefrau Emilie stimmte ihrem Mann nickend zu: Erstens hätten sie gar nicht an der Versammlung teilgenommen, sondern nur geguckt, zweitens sei die Masken-Auflage sowieso rechtswidrig und drittens hätten sie beide Atteste.
Attest der Ehefrau zurückgehalten
Sein eigenes Attest, ausgestellt in „70219 Staufen“, legte Klaus Beimer auch vor, während die Eheleute die Bescheinigung der nach eigenen Angaben an Asthma leidenden Ehefrau zurückhielten: Ihr Arzt habe darum gebeten, weil er staatliche Sanktionen befürchte.
Seit dieser ersten Verhandlung gab es verschiedene Verfahrensverzögerungen, erst durch einen dann verworfenen Befangenheitsantrag gegen die Richterin, dann durch Urlaube. Dann jedoch kam es zu Wende – zunächst im Verfahren gegen Attestvorzeiger Klaus Beimer.
Problematische Handreichung aus dem Hause Laumann
Richterin Halm las und überprüfte nämlich eine Handreichung des NRW-Gesundheitsministeriums. Diese „Themenliste Bürgeranfragen“, gültig ab 2. November 2020, also dem Tag der Demo, erläuterte zur Maskenpflicht, dass Personen, die von der Maskenpflicht aus medizinischen Gründen befreit seien, auf Verlangen zwar ein Attest vorlegen müssten.
Aber dann äußerten sich Laumanns Mitarbeiter zu der Frage, ob das Attest auch die Gründe angeben müsse – wie dies zuvor bereits das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden hatte – oder ob eine einfache Bescheinigung ausreiche.
Herr Beimer aus dem Schneider
Das Düsseldorfer Gesundheitsministerium damals: „In dem Attest brauchen die Gründe im Einzelnen nicht benannt zu werden. Es genügt die Feststellung, dass medizinische Gründe vorhanden sind.“
Wenn es aber so unterschiedliche Aussagen zur Attest-Qualität gebe – hier das OVG, dort das Ministerium – könne das dem Bürger nicht angelastet werden, entschied Richterin Halm und stellte das Verfahren gegen Klaus Beimer ein.
Frau Beimer behauptet sich allein vor Gericht
Dagegen musste seine Ehefrau jetzt noch einmal alleine bei Gericht erscheinen – sie hatte ihre Bescheinigung ja zurückgehalten. „Ich war 39 Jahre im Schuldienst. Nie musste ich dem Schulleiter die Gründe nennen, wenn ich einmal krank war, sondern immer nur das Attest vorlegen“, gab die 71-Jährige zu Protokoll – und händigte der Richterin dann doch die Bescheinigung ihres Arztes aus.
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Mit dem Versprechen, das Attest nicht weiterzugeben, überprüfte die Richterin in ihrem Dienstzimmer, ob es den genannten Rösrather Arzt wirklich gibt. Dann entließ sie die geladenen Zeugen, nämlich Ehemann Beimer und zwei Polizeibeamte, und stellte das Verfahren auch gegen Emilie ein.