Die „Temporäre Fußgängerzone“ muss nach Gerichtsurteil verschwinden und die Stadt kündigt Rückkehr zur Vollsperrung an.
Stadt reagiert auf UrteilDie Vollsperrung in der Bensberger Schloßstraße kommt zurück
Das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts zur Schloßstraße gleicht einem Paukenschlag. Denn die „Temporäre Fußgängerzone“ im oberen Teil der Schloßstraße muss aufgehoben werden. Frank Samirae, Händler und gleichzeitig Gladbacher Ratsherr (Einzelvertreter der Bürgerpartei) hatte geklagt – und das Kölner Verwaltungsgericht gab ihm recht. Die Stadt muss die Beschilderung also entfernen. Die Verwaltung kündigte als Reaktion an, die Vollsperrung wieder einzurichten und die Kontrollen zu verstärken.
Samirae hat in der Schloßstraße ein EDV-Service-Geschäft. Er und seine Kundschaft sollten mit dem Auto möglichst nah ans Geschäft heranfahren können. So seine Forderung. Die Verwaltung räumte ihm ein, morgens für die Anlieferung in die Temporäre Fußgängerzone einfahren zu dürfen. So wie das auch den anderen Händlern gestattet wurde. Das reichte Samirae aber nicht – er war gestern telefonisch nicht zu erreichen.
Aber auf seiner Internetplattform schreibt er über die erfolgreiche Klage: „Diese Entscheidung ist nicht nur ein Erfolg für mich, sondern für alle Händler und Geschäftsleute in Bensberg. Der Zugang unserer Kunden und die Freiheit unserer wirtschaftlichen Betätigung dürfen nicht durch willkürliche Maßnahmen eingeschränkt werden.“
Bei den Händlern ist diese temporäre Fußgängerzone seit ihrer Installation Anfang Oktober 2024 ein absolutes Ärgernis. Eine Petition des Herrenausstatters Werner Stümper gegen die Fußgängerzone an den Landtag unterzeichneten über 60 Geschäftsleute. Stümper: „Ich hatte auch selbst überlegt zu klagen, aber dann von der Klage Samiraes gehört.“ In die Freude über das Gerichtsurteil mischte sich allerdings auch die Sorge, dass die Stadt zu einer Vollsperrung zurückkehre. „Ich befürchte, dass die Situation für uns Händler noch schlimmer wird.“
Und so kommt es jetzt. Die Verwaltung begründet die neuerliche Vollsperrung am Montagnachmittag mit nicht vorhandenen Wendemöglichkeiten und zu geringen Straßenbreiten. „Die Stadtverwaltung hat vergebens nach weiteren Möglichkeiten gesucht, eine Wendemöglichkeit zu finden oder den Zweirichtungsverkehr auf der vorhandenen Straßenbreite zu ermöglichen“, heißt es in der Pressemitteilung der Stadt.
Die gesetzlichen Vorgaben würden dies eindeutig verhindern. „Deshalb wird das Schild zum Einfahrtsverbot fest im Boden montiert und durch eine Absperrschranke ergänzt. Verstärkte Kontrollen sind vorgesehen.“ Die Anlieferung der Geschäfte werde montags bis freitags zwischen 6 Uhr und 11 Uhr, samstags zwischen 6 Uhr und 10 Uhr möglich sein. Die Stadt schreibt: „Für die Händler ändert sich also nichts.“
Die Geschäftsleute an der Schloßstraße sehen sich in ihrer Existenz bedroht
Abzusehen ist, dass die Händler sich mit dieser Vollsperrung der Schloßstraße nicht abfinden werden. Wahrscheinlich ist auch, dass diese neuerliche Vollsperrung vor Gericht landen wird. Die Geschäftsleute sehen sich in ihrer Existenz bedroht.
Und noch auf einem weiteren Gebiet droht der Stadt juristischer Ärger. So sind laut Samirae auch alle bisher verteilten Knöllchen (55 Euro kostete das Parken in der Temporären Fußgängerzone) zurückzuerstatten. Auf der Internetseite veröffentlichte er ein Musterschreiben.
Die Stadt verneint diesen Anspruch. Das Urteil habe keinen Einfluss auf die bisher verhängten Buß- und Verwarngelder. Ein Anspruch auf Erstattung bestehe nicht.
Und noch einen Hinweis gibt es in der Mitteilung der Stadt. Die nächste Sprechstunde zur Schloßstraße findet morgen, Mittwoch, 15. Januar, im Stadtteilbüro, Schloßstraße 59, statt. Dort stehe die Stadtverwaltung für weitere Rückfragen zur Verfügung.