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ProzessBergisch Gladbacher rastet aus, weil ein anderer Mann im Haus seiner Ex-Frau ist

Lesezeit 3 Minuten
Ein Mann und eine Frau stehen hinter einem zerbrochenen Teller in einer Küche.

Ein Mann rastet aus, weil seine Ex-Frau einen neuen Partner hat.

Der mutmaßliche Täter schlägt den andern Mann zusammen und filmt die Tat. Weil das Handy nicht ausgewertet wurde, muss der Prozess nachgeholt werden.

„Hure! Schlampe!“ Nicht jedem und nicht jeder Verlassenen fällt es leicht, sich mit einer Trennung oder gar Scheidung abzufinden; manche rasten danach sogar so sehr aus, dass sie zum Fall für die Justiz werden.

So auch der Bergisch Gladbacher Familienvater Mehmed K. (Name geändert). Eines Tages, und zwar am 28. August vergangenen Jahres, soll der mittlerweile 34-Jährige seiner Ex-Frau Zeynep, die Mutter seiner sieben und sechs Jahre alten Kinder, nicht nur am späten Nachmittag auf der Straße aufgelauert und sie wie zitiert beleidigt haben, sondern er soll abends auch noch an ihrer Wohnungstür geklingelt und dann über an seiner statt dort anwesenden Eymen G. hergefallen sein.

Er habe ihn geschlagen und ihm so diverse Hämatome zugefügt. Damit aber immer noch nicht genug, so die Anlage der Kölner Staatsanwaltschaft weiter: Der Gladbacher habe das Ganze auch noch gefilmt und dabei „Ich töte ihn! Ich schlage ihm den Kopf ab“ gerufen und das gepostet.

Bensberger Gericht steht vor Problemen

Dass solche Methoden bei allem Schmerz und aller Kränkung völlig inakzeptabel sind, bezweifelte im Gericht natürlich niemand. Trotzdem gab es erhebliche Probleme bei der Wahrheitsfindung. Problem 1: Strafverteidiger Mustafa Kaplan kündigte an, dass sein Mandant keine Angaben zur Sache machen werde. Problem 2: Zwar war die Ex-Frau als Zeugin ins Gericht gekommen, nicht aber der Geprügelte. Problem 3: Das Handy war zwar sichergestellt, aber anscheinend nicht ausgewertet worden.

„Wissen Sie etwas dazu?“, fragte Richtern Pauline Willberg den Verteidiger. „Ich?“, fragte der ungläubig zurück. Da sei doch die andere Seite des Raumes, sprich die Staatsanwältin, viel näher dran. Die Anklägerin teilte indes das Schicksal vieler Kolleginnen und Kollegen in Amtsgerichts-Prozessen: Sie war nur „Sitzungsvertreterin“ der Behörde, hatte aber ansonsten mit dem Fall nicht viel zu tun und mit dem Handy schon gar nicht.

Prozess um mutmaßlichen Schläger platzt

Und so kam es, wie es kommen musste: Der Prozess platzte. Nur Ex-Frau Zeynep zu vernehmen und dann das Risiko einzugehen, dass man keinen zweiten Termin in der gesetzlichen Drei-Wochen-Frist finde, sei nicht sinnvoll, waren sich alle drei Juristen einig. Ebenfalls im Prinzip einig waren sie sich, dass der Zeuge, der durch sein Nicht-Erscheinen den Termin zum Platzen gebracht hatte, 150 Euro Ordnungsgeld, ersatzweise drei Tage Haft aufgebrummt kriegt. Und drittens nahm die Staatsanwältin als Arbeitsauftrag mit, sich für das nächste Mal um die die Auswertung des sichergestellten Handys zu kümmern.

Voraussichtlich im Herbst, wenn die Urlaubszeit vorüber ist, wird sich das Gericht dann ein weiteres Mal mit den hässlichen Szenen einer gescheiterten Ehe auseinandersetzen müssen. Große Videobildschirme gibt es ja mittlerweile im Gericht.