Für sein Verhalten gegenüber einem Ehepaar im Wald in Bergisch Gladbach muss ein 32-jähriger Radfahrer 1500 Euro berappen.
Krawall im WaldBergisch Gladbacher Rad-Rambo muss 1500 Euro zahlen
Ein 32-jähriger Bergisch Gladbacher Radfahrer mit schlechtem Benehmen und kurzer Zündschnur muss innerhalb eines halben Jahres 1500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen, dann wird das Verfahren wegen Körperverletzung und Beleidigung gegen den Versicherungskaufmann eingestellt.
Die gemeinnützige Einrichtung wird Strafrichterin Pauline Willberg noch bestimmen; sie könnte aus der Bereich der Präventionsarbeit gegen Schwulenfeindlichkeit kommen — jedenfalls ließen alle drei an dem Prozess beteiligten Juristen Sympathien dafür erkennen.
Auseinandersetzung am Maifeiertag
Ausgangspunkt für den Strafprozess war ein nun schon knapp zwei Jahre zurückliegender Vorfall im Städtedreieck von Bergisch Gladbach, Leverkusen und Köln. Weil dort damals eine neue Erdgasleitung verlegt wurde, waren die Waldwege enger als üblich.
Die Eheleute Bernd und Peter K. (Namen geändert) gingen dort nach eigenem Bekunden am Nachmittag des 1. Mai 2022 mit ihrem Hund spazieren, als plötzlich Radler Gerd G. vorbei preschte und Männer und Hund auf das Äußerste erschreckte. Bernd K. rief dem rüden Radler hinterher, ob er nicht mal vorher klingeln könne.
Angeklagter bestreitet Homophobie
Für Gerd G. war das nach Darstellung der Eheleute zu viel. Er habe gestoppt, sei zurückgekommen, habe wüst geschimpft und im weiteren Verlauf dem einen Mann den Lenker in den Bauch gerammt und dem anderen einen Schlag ins Gesicht verpasst — so fest, dass Mütze und Brille vom Kopf geflogen seien und die Brille neu gerichtet werden musste. Dann habe es noch eine schwulenfeindliche Beleidigung gegeben.
Diese Darstellung bestritt der Radler. Es habe eine gegenseitige deutliche An- und Aussprache gegeben, aber er habe nicht homophob geredet. Weder denke er so, noch habe er die beiden Männer überhaupt zunächst als Paar erkannt. Jedoch hätten ihn die anderen gefragt, ob er etwas gegen Schwule habe. „Ich war völlig perplex, ging hin und fragte, was denn diese Frage solle.“
Angeklagter: Gewusel, aber keine Schläge
Dann habe er sich wieder abgewendet, das Wortgefecht sei weitergegangen, er sei wieder hingegangen – nach seiner eigenen Aussage insgesamt fünfmal, wie die Richterin seine Aussage nachher zusammenfasste. Gerd G. betonte, es habe ein Gewusel gegeben, Hände seien in der Luft gewesen, aber bewusst geschlagen habe er nicht.
Bei seinen Opfern klang das ganz anders. Die Aggressivität sei eindeutig von Gerd G. ausgegangen. Als einer der beiden die Hände nach vorne gehalten habe, um ihn abzuwehren, habe der gesagt: „Nimm die Hände runter, sonst breche ich sie dir.“
Geldauflage statt Urteil
Nachdem zwei von Gerd G. benannte Entlastungszeugen nichts wirklich Entlastendes beitragen konnten, andererseits sich der im Prozess aufgekommene Verdacht auf bewussten Einsatz des Rades als Waffe – also gefährliche Körperverletzung — auch nicht erhärten ließ, brachte die Richterin schließlich die Möglichkeit der Einstellung gegen Geldauflage ins Spiel.
„Aber nur gegen eine spürbare“, hielt die Staatsanwältin entgegen, schlug den Betrag von 1500 Euro vor und blieb auch dabei, als der Verteidiger sie auf 1000 Euro herunterhandeln wollte. Dabei blieb es dann auch.