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Zwangsgeld vollstrecktBergisch Gladbach muss für fehlenden Kita-Platz zahlen

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Sabrina Fahlenbock prozessierte gegen die Stadt - erfolgreich. Die Stadt muss 5000 Euro Zwangsgeld zahlen.

Sabrina Fahlenbock prozessierte gegen die Stadt - erfolgreich. Die Stadt muss 5000 Euro Zwangsgeld zahlen.

Nun ist es amtlich: Die Stadt muss ein Zwangsgeld in Höhe von 5000 Euro zahlen.

Bis heute hat die Stadt Bergisch Gladbach es nicht geschafft, dem zweijährigen Kind der Moitzfelder Familie Fahlenbock einen Kindergartenplatz zur Verfügung zu stellen. Die Familie - die Mutter Sabrina Fahlenbock ist Rechtsanwältin - hatte die Stadt verklagt und den Prozess gewonnen. Das Verwaltungsgericht Köln hatte der Stadt eine Frist bis zum 14. August gesetzt - aber die Stadt konnte der Familie bisher keinen Platz für ihr Kind anbieten. Dass das Zwangsgeld vollstreckt werden würde, war klar - unklar war, wie schnell das Gericht ihr Ankündigung umsetzte.

In dem Beschluss des Kölner Gerichts - es liegt dieser Zeitung vor - wird das Zwangsgeld noch einmal begründet: „Die Vollstreckungsschuldnerin (die Stadt Bergisch Gladbach - Anmerkung der Redaktion) kann sich auch weiterhin nicht auf eine rechtliche oder tatsächliche Unmöglichkeit berufen. Sie hat bezüglich des titulierten Anspruchs des Vollstreckungsgläubigers bereits weiterhin nicht dargelegt, alle Möglichkeiten ausgeschöpft zu haben, um diesem einen Betreuungsplatz in einer bestehenden wohnortnahen Kindertagesstätte zu verschaffen.“

Das Zwangsgeld wird an eine soziale Einrichtung überwiesen

Das ist aber noch nicht alles. Das Verwaltungsgericht setzt der Stadt auch eine erneute Frist. Wenn sie es bis zum 7. September weiterhin nicht schafft, einen Platz in einer Kita zu organisieren, dann wird es noch teurer. Dann werden 7 500 Euro fällig. Das Gericht führt aus, dass ein Zwangsgeld so oft vollstreckt werden könne, so lange die Verpflichtung nicht erfüllt ist. Das Geld kommt nicht der Familie zugute, sondern wird einer sozialen Einrichtung überwiesen.

Mit der Erhöhung des Zwangsgeldes soll, so formuliert es das Gericht, „der erforderliche Druck“ aufgebaut werden. Weiter heißt es: „Die gesetzte Frist ist ausreichend und berücksichtigt, dass aus Gründen der einstweiligen Anordnung Eile geboten ist.“ Unabhängig von der weiteren Eskalationsspirale, die das Gericht ankündigte, erklärte Sabrina Fahlenbock ihrerseits weitere rechtliche Möglichkeiten zu prüfen, um für ihr Kind einen Kindergartenplatz zu erhalten.

Die Juristin verweist darauf, dass der Bürgermeister das Zwangsgeld hätte vermeiden können. Fahlenbock: „Der Bürgermeister könnte hier unter Umständen seine Vermögensbetreuungspflichten verletzen.“ Laut Fahlenbock gibt es bereits ein Prüfverfahren bei der Rechtsaufsicht der Stadt, beim Kreis.