Bergisch Gladbach – Gnädige Richter hat ein als Kokain-Dealer und Verkehrsrowdy angeklagter Mann aus Siegburg in Bergisch Gladbach gefunden: Das Schöffengericht verdonnerte den 37-Jährigen Unternehmer zu 22 Monaten Haft, setzte die Strafe aber zur Bewährung aus.
Zwei Mal war Ali P. (Name geändert) der Polizei im Regierungsbezirk Köln aufgefallen, einmal am 21. Februar 2021 spätabends in Overath-Steinenbrück, das andere Mal am 7. August 2021 morgens in Kerpen-Sindorf, und in beiden Fällen ging es um Verkehrsverstöße sowie um Kokain und Haschisch und einmal auch um viel Bargeld.
Mit zwei Promille in Baum gekracht
In Overath geriet Ali P. mit einem Auto mit französischen Kennzeichen in eine Verkehrskontrolle. Er hatte keinen Führerschein und das Auto keinen Versicherungsschutz, dafür fanden die Polizisten 60 Gramm Kokain und sechs Gramm Haschisch im Fahrgastraum und 4796,46 Euro Bargeld sowie ein teures Smartphone im Kofferraum. Das Kokain hatte Ali P. in vier Tüten im Intimbereich versteckt.
Ein bisschen spektakulärer war die Geschichte ein halbes Jahr danach in Kerpen: Hier krachte der im Säuglingsalter mit seinen Eltern nach Deutschland eingewanderte Siegburger, der trotz der frühen Uhrzeit von 8.30 Uhr mit zwei Promille stark alkoholisiert war, in einem Jeep gegen einen Straßenbaum an der L 272 bei Sindorf. Baum und Auto bekam das nicht gut, aber trotz eines platten Reifens fuhr Ali P. noch ein Stück weiter, bis ihn schließlich die Polizei aufgabelte und einkassierte. Bei einer Nachsuche fanden die Beamten 15 Gramm Kokain in der Nähe des Autos, die sie ihm zuordneten.
Drogen angeblich zufällig gefunden und behalten
Im Prozess bat der Strafverteidiger Carsten Rubarth darum, zunächst ein Gespräch unter den „professionellen Verfahrensbeteiligten“ zu führen und dann weiterzusehen. „Das machen wir so“, sagte Schöffenrichterin Birgit Brandes. Für rund 15 Minuten zogen sich Richterin, Staatsanwältin und Verteidiger, aber auch die beiden ehrenamtlichen Schöffen ins Beratungszimmer zurück, anschließend sprach der Verteidiger noch einmal drei Minuten auf dem Flur mit seinem Mandanten.
Als Nächstes wurden zwei eigentlich als Zeugen geladene Polizisten wieder entlassen, weil da schon feststand, dass man ihre Aussage nicht mehr brauchen würde, und im Anschluss präsentierte Rubarth namens seines Mandanten ein Teilgeständnis: Was den Vorfall in Overath angehe, stimme die Sache mit dem fehlenden Führerschein. Sein Mandant habe aber nicht gewusst, dass der französische Wagen nicht versichert gewesen sei, weil er sich das Auto nur geliehen habe.
Die Drogen hätten er und seine Begleiterin rein zufällig in dem Auto gefunden, sich darüber gefreut und sie behalten wollen. Auch von dem Geld und dem Smartphone habe er nichts gewusst, und er wolle natürlich weder die Drogen noch das mutmaßliche Drogengeld und das Smartphone zurück, weil ihm das ja alles gar nicht gehöre. Bei der Sache in Kerpen räumte der Anwalt die Trunkenheitsfahrt mitsamt Flucht ein; die von der Polizei gefundenen Drogen seien aber nicht von Ali P. gewesen.
17 Vorstrafen in der Akte des Angeklagten
Nach diesem Teilgeständnis appellierten Richterin und Staatsanwältin an den Angeklagten, der seine durch Corona stark verminderten legalen Einkünfte aus dem Aufstellen von Automaten bezieht, ein gesetzestreues Leben zu führen. Als Vater eines kleinen Kindes solle er daran denken, dass ihn dieses zuhause brauche und nicht im Gefängnis sitze. Er solle sich freuen, dass er mit seiner Familie zusammenleben könne, sagte Richterin Brandes.
Der Angeklagte dankte ihr für die Worte: „Es hat noch nie einen Richter gegeben, der mir so etwas gesagt hat. Das ist nett von Ihnen.“ Gelegenheit, dem Angeklagten ins Gewissen zu reden, hatten zuvor schon zahlreiche Richterinnen und Richter: Sein Vorstrafenregister weist 17 Eintragungen aus, zumeist allerdings aus der Jugendzeit.
Die Staatsanwältin nannte die Einlassung des Angeklagten in ihrem Plädoyer „sehr unglaubwürdig“, allein schon deshalb, weil er die angeblich nur zufällig im Auto gefundenen Drogen in vier Tüten im Intimbereich versteckt mit sich geführt habe. Sie forderte sie ein Jahr und zehn Monaten zur Bewährung, eine Führerscheinsperre für zwei Jahre und die Vorlage von Drogentests alle drei Monate. Der Verteidiger antworte ihr mit dem - auch aus religiösen Debatten bekannten - Hinweis, dass „nicht glauben und widerlegen können zwei Paar Schuhe“ seien. Richterin Brandes appellierte schließlich in der Begründung des Urteils, das dem Antrag der Anklägerin folgte, ein weiteres Mal an den Angeklagten, künftig ein „anständiges Leben“ zu führen: „Das muss heute ein Warnschuss sein!“