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UmweltNaturschützer fordern strengeren Schutzstatus für Lerbacher Wald in Bergisch Gladbach

Lesezeit 3 Minuten
Zu sehen sind zwei Spaziergänger im Lerbacher Wald.

Wäldern in direkter Nähe zum Stadtgebiet wie dem Lerbacher Wald in Bergisch Gladbach kommt in Zeiten des Klimawandels eine Schlüsselrolle zu.

Der Bergische Naturschutzverein möchte den Lerbacher Wald als Naturschutzgebiet einstufen. Die Stadt Bergisch Gladbach berät noch.

Der Rheinisch-Bergische Naturschutzverein drängt darauf, dass der Lerbacher Wald Naturschutzgebiet wird. Die Chancen stehen gar nicht so schlecht. Die Verwaltung schlägt vor, zumindest Teile des Waldes unter strengeren Schutz zu stellen.

Gerade in den vergangenen heißen Sommertagen konnte es wieder jeder erleben. Wer den Wald betritt, erfährt sofort Abkühlung. Das geschlossene Kronendach schirmt die Sonne ab. Öffentlichen Wäldern wie dem Lerbacher Wald komme deshalb in Zeiten des Klimawandels eine Schlüsselrolle zu: „als Ruheraum, als Schattenspender, als Naherholungszone und natürlich als Bestandteil des Ökosystems aufgrund der Vielfalt an Lebensräumen“, zählt Mark vom Hofe, Vorsitzender des Bergischen Naturschutzvereins (RBN) auf.

RBN betont klimatische Bedeutung des Lerbacher Waldes

Alle großen Waldgebiete im Stadtgebiet stehen unter Naturschutz: der Königsforst, der Gierather Wald, die Hardt. „Nur ein Gebiet nicht, der Lerbacher Wald. Das muss sich ändern“, betont vom Hofe.

Denn den Lerbacher Wald zeichneten genauso wie den Königsforst die verschiedenen Waldkulissen aus, vor allem aber die feuchten Bereiche mit kleinen Bachläufen. Gerade in direkter Nähe zur Stadt, fußläufig zu erreichen von den Stadtteilen Sand, Heidkamp, Lückerath und Bensberg, bedürfe es eines zuverlässigen Schutzstatus für den Lerbacher Wald aufgrund der Vielfalt und klimatischen Bedeutung.

Die Stadt muss den Lerbacher Wald genauso wie die anderen Wälder im Stadtgebiet behandeln, nämlich als Naturschutzgebiet
Mark vom Hofe, RBN-Vorsitzender

„Deshalb muss die Stadt, die seit einem Jahr in Besitz des Lerbacher Waldes ist, dieses Waldstück genauso wie die anderen Wälder im Stadtgebiet behandeln“, verlangt der RBN, nämlich als Naturschutzgebiet. Die anderen größeren zusammenhängenden Waldflächen befinden sich im Besitz des Landes Nordrhein-Westfalen. „Das sind genauso öffentliche Flächen wie der Lerbacher Wald, der jetzt auch der öffentlichen Hand gehört“, argumentiert Mark vom Hofe.

Der Sinn der Ausweisung als Naturschutzgebiet ergibt sich nach Auffassung des RBN aber auch aus der Tatsache, dass der angrenzende Waldbestand in Richtung Bensberg – die Hardt mit Milchborntal bis hinauf zum Naturfreundehaus – seit langer Zeit Naturschutzgebiet ist: „Ohne dass die Bevölkerung in ihren Bedürfnissen nach Naherholung eingeschränkt ist“, stellt vom Hofe fest.

Die gekauften Gebiete sind auf einem Plan gelb markiert.

Auf dem Plan sind die Ländereien und Wälder farbig markiert, die seit 2023 der Stadt Bergisch Gladbach gehören.

Daraus lasse sich folgern, dass Wald in öffentlicher Hand auch Verantwortung für die Öffentlichkeit habe. Auf diese Besonderheit und Bedeutung habe der RBN im laufenden Aufstellungsverfahren Landschaftsplan Südkreis hingewiesen und als Ergänzung zu den vorhandenen Wald-Naturschutzgebieten die Einbeziehung des Lerbacher Waldes gefordert. Die Naturschützer fordern die Stadt Bergisch Gladbach auf, mitzuziehen und ebenfalls eine entsprechende Empfehlung auszusprechen.

Die Stadt Bergisch Gladbach hat ihre Stellungnahme zur Neuaufstellung des Landschaftsplanes Südkreis am 18. Juni im Ausschuss für Infrastruktur und Umwelt bereits vorgelegt. Die Verwaltung bescheinigt den in 2023 erworbenen Flächen „eine potenzielle Wertigkeit“ und schlägt vor, zumindest Teile des Lerbacher Waldes unter Naturschutz zu stellen.

Das Thema wird noch im Planungsausschuss beraten

Insbesondere genannt werden die feuchten Bachauen des Lerbaches zwischen Schloss Lerbach und Heidkamp sowie die des Scheidtbaches südlich des Lerbacher Wegs. Die Gebiete seien vom Landesumweltamt (LANUV) „als herausragende Verbundbiotope“ kartiert worden.

Konkrete Abgrenzungsvorschläge macht die Stadt aber nicht. „Für die genaue Abgrenzung liegt die Zuständigkeit bei der Unteren Naturschutzbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises“, erläutert Stadtsprecher Patrick Ortmanns. Das nächste Mal steht das Thema am 5. September auf der Tagesordnung des Planungsausschusses.

Eventuelle wirtschaftliche Argumente, die gegen Naturschutz angeführt werden könnten, lässt der RBN nicht gelten. In Naturschutzgebieten dürften trotzdem Bäume gefällt werden. „Solche Sorgen, sollten sie bestehen, sind schlichtweg unbegründet und falsch“, stellt vom Hofe fest, mit dem Hinweis auf die forstliche Nutzung im Königsforst.