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ProzessBankentesterin steht in Bergisch Gladbach als Internet-Betrügerin vor Gericht

Lesezeit 3 Minuten
EIne Rüttelmaschine im Einsatz.

Eine Rüttelmaschine bot ein gewiefter Betrüger per Internet-Annonce an und ließ das Geld auf das Konto der von ihm angeheuerten Bankentesterin überweisen - und tauchte ab.

Sie dachte, als Qualitätstesterin zu arbeiten, als sie in Gladbach ein Konto eröffnete. Nun stand die 26-Jährige als Betrügerin vor Gericht.

Eine Rüttelplatte ist laut Internet-Lexikon Wikipedia eine „motorbetriebene Baumaschine zur Bodenverdichtung auf mittelgroßen Flächen“ – nichts, bei dem man auf die Idee kommt, dass eine nicht vorbestrafte 26-jährige Mediengestalterin aus Westfalen damit Internet-Betrug betreibt. Und doch findet sich die 26-jährige Sandra G. (Name geändert) an diesem Montag als mutmaßliche Internet-Betrügerin auf der Anklagebank der Bergisch Gladbacher Amtsrichterin Miriam Kuschel wieder.

Die Richterin, die offenbar vorher sehr intensiv die Akten studiert hat, macht dann allerdings kurzen Prozess und spricht Sandra G. frei – denn die junge Frau aus dem Kreis Warendorf im Münsterland ist selbst einem ganz besonders perfiden Internet-Betrüger auf den Leim gegangen.

Es fing damit an, dass mein Papa eine E-Mail vom Jobcenter bekommen und an mich weitergeleitet hat.
Die Angeklagte vor Gericht

„Es fing damit an, dass mein Papa eine E-Mail vom Jobcenter bekommen und an mich weitergeleitet hat, ohne sie selbst besonders intensiv zu lesen“, schildert Sandra G. in der mündlichen Verhandlung, was ihr widerfahren sei. In der gefälschten E-Mail wurden „Qualitätstester“ gesucht.

Besonders attraktiv daran: Das schien ein Job zu sein, den man von Zuhause aus machen konnte. Sandra bewarb sich, sie schickte eine Ausweiskopie und andere persönliche Daten, und, oh Wunder, sie bekam den Job.

Falscher Arbeitgeber annonciert Rüttelmaschine für 4760 Euro

Ihr erster Einsatz: Sie sollte den Service der hiesigen Kreissparkasse bewerten und zu diesem Zweck ein Konto eröffnen. Gesagt, getan, und bei jedem Schritt hielt sie ihren „Arbeitgeber“ auf dem Laufenden, schickte auch Geheimzahlen an ihn weiter.

Was die junge Mediengestalterin aber weder wusste noch ahnte war die Tatsache, dass ihr Internet-Arbeitgeber ein Gauner war, der mit ihren Daten arbeitete. Der Mann schaltete auf einem Kleinanzeigen-Portal im Internet eine Annonce, wonach eine gebrauchte Rüttelmaschine für den Preis von 4760 Euro zu haben sei.

Betrüger gibt zunächst nicht auf

Als Auftraggeber der Anzeige war ein Sandro G., also die männliche Form von Sandras Vornamen plus ihrem identischen Nachnamen, angegeben. Der Wohnsitz war allerdings weder im Kreis Warendorf noch in Bergisch Gladbach, sondern in Bergen auf Rügen.

Die IBAN, an die der geprellte Rüttelplattenkäufer das Geld überwies, war genau die Nummer des von Sandra G. eröffneten Kontos bei der Kreissparkasse.

Bis der finstere Betrug aufflog, dauerte es eine Zeit. Das Geldinstitut machte Sandra G. auf ungewöhnliche Bewegungen auf ihrem Konto aufmerksam, sie erstattete Anzeige; trotzdem eingehende Kontaktversuche ihres falschen Arbeitgebers blockte sie dann ab.

Geprellter Käufer wegen Krankheit entschuldigt

Als Zeuge zu Sandras Betrugsprozess geladen hat die Richterin neben dem geprellten Käufer - der aber wegen Erkrankung absagen musste – den Vater der Angeklagten und einen weiteren verhinderten „Qualitätstester“, der ein anderes Geldinstitut, eine Privatbank, unter die Lupe hätte nehmen sollen. Beide brauchen nach der ausführlichen Erörterung der Sachlage im Prozess nicht mehr auszusagen, bleiben aber gleichwohl bis zum Ende als Zuhörer in der Verhandlung.

Am Ende des Prozesses obliegt es der Rechtsreferendarin der Staatsanwaltschaft, den Freispruch für Sandra G. zu fordern. Die Anklage gegen die Frau könne nicht aufrechterhalten werden, sagt die junge Juristin. „Die Angeklagte ist selbst Opfer einer Betrugsmasche geworden.“ Auch leichtfertige Geldwäsche könne der bislang nicht vorbestraften jungen Frau nicht vorgeworfen werden.

Der Freispruch von Richterin Kuschel auf Kosten der NRW-Landeskasse folgt dann auf dem Fuße. Die falschen E-Mails, auf die junge Mediengestalterin hereingefallen sei, seien wirklich „sehr professionell“ gewesen, bescheinigt die Richterin dem unbekannten Drahtzieher in der Begründung ihrer Entscheidung.