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Ebay-BetrugAngeklagter setzt sich von Kürten nach Ungarn ab

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Das Parlamentsgebäude an der Donau ist am Abend beleuchtet. +++ dpa-Bildfunk +++

Wahrzeichen der ungarischen Hauptstadt Budapest: Das Parlamentsgebäude an der Donau.

Aus der Obdachlosigkeit in Kürten hat sich ein mutmaßlicher Ebay-Betrüger nach Ungarn geflüchtet. Jetzt erhielt er einen Strafbefehl.

Strafrichter Ertan Güven war da und die Staatsanwältin und die Verteidigerin und die Betreuerin, und sogar Betreuungsrichter Berthold Sellmann hielt sich bereit. Doch wer den Weg in das Bensberger Gerichtsgebäude wieder einmal nicht fand, war der Angeklagte. 3800 Euro Schaden soll der mittlerweile wohnsitzlose 45-jährige Kürtener mit diversen Ebay-Betrügereien verursacht haben, doch statt sich der Justiz zu stellen, setzte er sich ins Ausland ab: nach Ungarn, wie er über seine Verteidigerin wissen ließ.

Offenbar ist Kurt R. (Name geändert) kein ganz einfacher Mensch. Seit 2015 steht er wegen einer psychiatrischen Erkrankung unter Betreuung. Diese gerichtliche Entscheidung zu überprüfen ist überfällig, doch ein ums andere Mal hat der Kürtener den entsprechenden Termin platzen lassen.

Hunde dürfen nicht in Notunterkunft

In Kürten lebte er zuletzt in einem Haus, das so baufällig war, dass er vom Einwohnermeldeamt von Amts wegen abgemeldet wurde und seitdem „ohne festen Wohnsitz“ gilt. In Kürten hätte er zwar in einer Notunterkunft ein Dach über dem Kopf haben können, doch hätte er seinen Hund nicht mitbringen dürfen.

Die Betrügereien, die Kurt R. vorgeworfen werden, entsprechen der üblichen Masche: Er „verkaufte“, so der Vorwurf, dies und das via Internet — Play Stations ebenso wie etwa einen BMW-Schalldämpfer — und strich das Geld ein, lieferte aber nicht.

Und nun? Den mutmaßlichen Gauner über mehrere Grenzen vorführen zu lassen, wäre schwierig geworden. Auch hatte der Mann seiner Verteidigerin erklärt, dass er gerne zum Prozess anreisen würden, es ihm aktuell aber am nötigen Geld für die Reise fehle.

Richter erlässt Strafbefehl über 900 Euro

Am Ende entschieden sich Richter und Staatsanwältin für einen Strafbefehl: Kurt R. muss 900 Euro Strafe zahlen und die mutmaßliche Beute in Höhe von 3800 Euro wird eingezogen.

Sollte er mit der Entscheidung nicht einverstanden sein, kann er Einspruch dagegen erheben, und es gibt einen neuen Verhandlungstermin. Zu diesem zweiten Termin muss er dann aber auf jeden Fall erscheinen. Tut er das wieder nicht, wird die Strafe endgültig rechtskräftig.