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Ausgabenexplosion in Rhein-BergMinisterin plant erneute Kosten-„Isolierung"

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NRW-Kommunalministerin Ina Scharrenbach (CDU) 

Rhein-Berg/Düsseldorf – Der Rheinisch-Bergische Kreis rechnet für 2023 mit 15 Millionen Euro Mehrkosten infolge des Ukraine-Krieges. Größter Einzelposten (10,8 Millionen Euro) sind Mehraufwendungen des Jobcenters für die Kosten der Unterkunft von Hartz-4-Empfängern, gefolgt von 2,6 Millionen Euro Mehrkosten der Verkehrsunternehmen RVK und Wupsi für Treibstoff und 1,7 Millionen Extra-Heizkosten für kreiseigene Gebäude, wie aus einer Übersicht von Kämmerer Klaus Eckl für den Kreistag hervorgeht. Unterdessen will NRW-Kommunalministerin Ina Scharrenbach (CDU) nach dem Vorbild der Corona-Extrakosten auch die kommunalen Sonderbelastungen infolge des Ukraine-Krieges „isolieren“.

Damit blieben die Kosten zwar bei Gemeinden und Kreisen, würden aber von der Gegenwart in die Zukunft geschoben. Die für Corona bereits geltende, von Kritikern als „Bilanztrick“ gescholtene Kostenisolierung solle bis 2025 verlängert werden, kündigt die Ministerin der schwarz-grünen Regierung in einem Schreiben an die Rathaus- und Kreishaus-Chefs in NRW weiter an.

Energiekosten sollen isoliert werden

In ihrem Schreiben, das der Redaktion vorliegt, zählt Scharrenbach im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg die „notwendigen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung von schutzsuchenden Personen“, die „Auswirkungen auf das örtliche Wirtschaftsgeschehen und nunmehr auch auf die Kosten der Energieversorgung“ auf.

Scharrenbach in ihrem Schreiben vom 5. September: „Die Folgen des Krieges in der Ukraine spiegeln sich daher durch Mehraufwendungen und Mindererträge auch in den kommunalen Haushalten in Nordrhein-Westfalen wieder.“ Sie plane das Covid-19-Isolierungsgesetz nicht nur zu verlängern, sondern auch die Belastungen der kommunalen Haushalte durch den Krieg in der Ukraine einzubeziehen. Die Ministerin: „Auf diese Weise kann die Handlungsfähigkeit der Kommunen auch in schwieriger Zeit sichergestellt werden.“

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Das dazugehörende Gesetzesvorhaben werde derzeit erarbeitet. Haushaltsplanungen der Kommunen für das Haushaltsjahr 2023 sollten sich auf entsprechende Regelungen einrichten.