AboAbonnieren

Gebührenbefreiung aufgehobenAuch E-Autos müssen in Wipperfürth jetzt fürs Parken zahlen

Lesezeit 2 Minuten
Kostenfreies Parken für E-Autos gibt es in der Wipperfürther Innenstadt ab sofort nicht mehr.

Kostenfreies Parken für E-Autos gibt es in der Wipperfürther Innenstadt ab sofort nicht mehr.

2006 hatte Wipperfürth das kostenlose Parken für E-Autos eingeführt, um die E-Mobilität zu unterstützen. Damit ist es nun vorbei.

Ab dem heutigen 1. August, müssen Fahrer von E-Autos in der Wipperfürther Innenstadt wieder Parkgebühren bezahlen. Die Schilder, die auf die kostenfreie Parkmöglichkeit auf den bewirtschafteten Parkplätzen in der Innenstadt hinwiesen, wurden entfernt.

Seit dem Sommer 2016 konnten E-Autos im Zentrum der Hansestadt kostenfrei parken. Der damalige Bürgermeister Michael von Rekowski hatte diese Reglung für Fahrzeuge mit dem E-Kennzeichen eingeführt, um die Elektromobilität zu unterstützen. Die Straßenverkehrsordnung ermöglicht den Kommunen, elektrisch betriebene Fahrzeuge von den Parkgebühren zu befreien.

Laut Stadt wurde das Ziel, die E-Mobilität zu fördern, erreicht

Die Hansestadt gehörte zu den ersten Kommunen, die von dieser Möglichkeit gebraucht machten. „Ziel der Gebührenbefreiung war die Förderung der E-Mobilität. Da die Anzahl der Elektrofahrzeuge weiter zunimmt, ist der Förderzweck der Sonderregelung erfüllt. Die temporäre Ausnahmeregelung wird daher aufgehoben“, begründet die Verwaltung in einer Mitteilung die Entscheidung zur Rücknahme der Regelung. Auf Parkplätzen mit Lademöglichkeit, also etwa an der Hochstraße oder der Gartenstraße, bleibt das Parken weiterhin kostenlos, während das Fahrzeug aufgeladen wird. Die Plätze sind entsprechend gekennzeichnet, die Parkzeit ist befristet.

Es gebe deutlich mehr E-Fahrzeuge in der Innenstadt, sagte Björn Unterstenhöfer, Leiter des Wipperfürther Ordnungsamtes, auf Nachfrage. Wie viele Elektro-Autos in der Hansestadt zugelassen, wisse er nicht. Es gebe aber deutlich mehr als noch vor einigen Jahren. In der Innenstadt parkten regelmäßig mehrere Fahrzeuge mit E-Kennzeichen. Mit der Rücknahme der Ausnahmeregelung gebe es auch wieder eine Gleichbehandlung der Verkehrsteilnehmer beim Parken, so der Chef des Ordnungsamtes.

Zustimmung der Politik ist nicht erforderlich

Ein politischer Beschluss ist für die Änderung nicht erforderlich, das sei laufendes Geschäft der Verwaltung. Auch bei der Einführung des kostenfreien Parkens sei die Politik nicht beteiligt gewesen, so Unterstenhöfer. Er weist auch darauf hin, dass es in unmittelbarer Nähe der Innenstadt, etwa an den Ohler Wiesen, zahlreiche kostenfreie Parkplätze gibt.