Eine Waldbrölerin ließ sich von den Avancen eines Berliners täuschen.
Konto geplündertWaldbrölerin fiel auf falschen Liebhaber aus Berlin rein
Das Amtsgericht in Waldbröl hat einen 27-jährigen Berliner wegen mehrerer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Ihm wurde in der Hauptsache vorgeworfen, mit der Bankkarte einer Waldbrölerin unerlaubt Abbuchungen getätigt und Geld abgehoben zu haben. Dabei war der Anklageschrift zufolge ein Gesamtschaden von 2200 Euro entstanden.
Vertrauen erschlichen
Zuvor soll er die Frau über ein Internetportal kennengelernt haben. Später habe er sich deren Vertrauen erschlichen und sei in Besitz ihrer Karte samt der PIN gekommen. Zur Verhandlung in Waldbröl war der Berliner allerdings unentschuldigt nicht erschienen. Sein Verteidiger erklärte, dass der Beschuldigte ihm gegenüber seine Teilnahme an dem Verfahren zugesagt habe.
Um die Verhandlung nicht mit einer polizeilichen Vorführung fortzusetzen, erließ Richter Dr. Peter Glaubach auf Antrag des Staatsanwalts einen Strafbefehl, setzte die Freiheitsstrafe jedoch zur Bewährung aus.