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„Wie ein Terrier“Nümbrechter wegen Nötigung im Straßenverkehr verurteilt

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Paragrafen-Symbole sind an Türgriffen am Eingang zum Landgericht Bonn angebracht. (Symbolbild)

Waldbröl – Das Amtsgericht Waldbröl hat einen 49-jährigen Nümbrechter wegen Nötigung zu einer Geldstrafe verurteilt. Vom weiteren Vorwurf einer gefährlichen Körperverletzung wurde er freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte ihn angeklagt, weil er im Dezember 2019 einen 48-Jährigen und einen 58-Jährigen in einer Imbisshütte in Reichshof mit einem Schlagstock verletzt haben soll. Außerdem habe er einer 58-jährigen Reichshoferin im November 2020 in Nümbrecht zunächst die Vorfahrt genommen und sie danach zum Anhalten genötigt.

Zum Angriff mit dem Schlagstock erklärte der Angeklagte, dass ihn seine Lebensgefährtin, die den Gastronomiebetrieb von dem 48-Jährigen untergepachtet hatte, in Panik angerufen habe. Der Pächter sitze mit einem Freund und einer Freundin im Gastraum und habe gedroht, die Schlösser auszutauschen. Deshalb sei er mit einem Freund sofort zur Hütte geeilt, habe dort einen Schlagstock aus dem Kühlraum geholt und dann den Pächter sowie seine Freunde aufgefordert, das Lokal zu verlassen.

Als die sich weigerten, habe er mit dem Stock auf den Tisch geklopft, dann einen der Männer an die Wand gedrückt und mit dem Stock neben dessen Kopf einmal in die Vertäfelung geschlagen. Danach sei er in den Nebenraum gegangen, wohin sich der Pächter geflüchtet und hinter ein paar Kindern von Gästen verschanzt hatte.

„Niemanden geschlagen“

Geschlagen habe er aber niemanden mit dem Stock. „Wie ein Terrier ist der Mann auf uns losgegangen“, sagte der Pächter als Zeuge. „Raus hier, sonst schlage ich dich kaputt“, habe er gedroht. Dabei sei der Empfang durch die Gastwirtin noch recht freundlich gewesen. Die bei dem Vorfall anwesenden Gäste schilderten den Hergang als Zeugen recht unterschiedlich. Keiner von ihnen hatte jedoch beobachtet, dass der Angeklagte mit dem Schlagstock jemanden geschlagen hat. Nach der Anhörung von sechs Zeugen schlug Richter René Dabers vor, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. „Ich will, dass die Wahrheit herauskommt“, erwiderte der Angeklagte. So wurden noch vier Zeugen gehört.

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Zum zweiten Vorwurf sagte die Betroffene, dass der Mann ihr unterhalb von Schloss Homburg die Vorfahrt genommen und sie zur Vollbremsung gezwungen habe. Als sie wieder anfuhr, habe sie empört gehupt. Daraufhin habe er sie mitten auf der Straße ausgebremst und sich ihr zu Fuß so drohend genähert, dass sie aus Angst die Türen verriegeln musste. Während Richter Dabers beim ersten Fall keine körperverletzende Handlung erkennen konnte, verurteilte er den Angeklagten für den zweiten Vorfall: „Das war Nötigung aus einem nichtigen Anlass.“