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Amtsgericht WaldbrölAngriff mit Eisenstange in Nümbrecht nicht beweisbar – Prozess eingestellt

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Autorennummer: 14070

25.05.22, Waldbröl


Symbolfotos - Amtsgericht Waldbröl

Amtsgericht Waldbröl (Symbolbild)

Im Strafprozess gegen einen 34-Jährigen aus Waldbröl ließ sich ein Angriff mit einer Eisenstange nicht beweisen.

Ein 34-jähriger Waldbröler musste sich wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht in Waldbröl verantworten. Schlussendlich kam er aber mit einer vorläufigen Einstellung des Verfahrens davon, verbunden mit der Auflage, 200 Euro an einen örtlichen gemeinnützigen Verein zu zahlen. Zahlt der Mann das Geld, wird das Verfahren endgültig eingestellt.

Geschädigter konnte sich vor Gericht an nichts erinnern

Dem Waldbröler wurde laut Staatsanwältin zur Last gelegt, Anfang August 2022 gegen 22 Uhr vor einer Nümbrechter Pizzeria gemeinschaftlich mit weiteren Tatbeteiligten einen 37-Jährigen erst mit Faustschlägen und dann auch mit einer Eisenstange verletzt zu haben.

Während der Angeklagte zu den Vorwürfen schwieg, war auch der mutmaßlich Geschädigte bei der Aufklärung der Vorwürfe keine große Hilfe. Er könne sich an nichts erinnern. Auch mehrmaliges Nachfragen durch den Vorsitzenden Richter Dr. Peter Glaubach und die Staatsanwältin halfen seinem Gedächtnis nicht auf die Sprünge.

„Im Polizeibericht steht, dass Sie sich geweigert haben, den Strafantrag zu unterschreiben und die Anzeige zurücknehmen würden, wenn die Täter sich entschuldigen und Ihnen ein neues T-Shirt kaufen“, stellte der Richter fest. Der 37-Jährige bejahte und obwohl er auch das geforderte Shirt erhalten habe, wisse er nicht von wem.

Vorläufige Einstellung des Verfahrens unter Geldauflage

Den Angeklagten indes kenne er bereits aus früheren Zeiten, doch ob dieser in das Geschehen involviert gewesen sei, wisse er nicht. Der Verteidiger sagte im Anschluss an die Vernehmung: „Mein Mandant hat mir der Sache nichts zu tun. Er hatte zu dem Zeitpunkt außerdem eine gebrochene Hand.“

Nach einer kurzen Besprechung der Beteiligten einigten sich Gericht, Staatsanwältin und Verteidiger auf die vorläufige Einstellung des Verfahrens. „Der Geschädigte hat nichts zur Aufklärung des Sachverhalts beigetragen. Zudem sind Sie bis auf eine Verurteilung wegen Beleidigung nicht strafrechtlich aufgefallen, sodass wir uns auf die vorläufige Einstellung des Verfahrens einigen konnten“, erklärte der Richter dem Angeklagten. Jedoch gab er ihm die Auflage, 200 Euro an einen örtlichen gemeinnützigen Verein zu zahlen.