Am Amtsgericht Waldbröl ist eine Enkeltrick-Betrügerin zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden.
Amtsgericht WaldbrölEnkeltrick-Betrügerin zu drei Jahren Haft verurteilt
„Ich bin unschuldig – ich nehme keinem Menschen etwas weg“, erklärte eine 41-jährige Duisburgerin am Dienstag vor dem Waldbröler Schöffengericht. Der Vorsitzende Richter Carsten Becker ließ sich durch diese Beteuerung nicht beeindrucken und verurteilte die Frau wegen schwerem, gewerbsmäßigem Bandenbetrugs zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren. Laut Anklage der Staatsanwaltschaft hatte sie im Sommer 2021 mit dem „Enkeltrick“ 50.000 Euro von einem älteren Ehepaar aus Reichshof erbeutet.
Angeklagte ist einschlägig vorbestraft
Auch am dritten Verhandlungstag konnten Zeugen die Angeklagte nicht entlasten. Schon im April hatte ihr Verteidiger gesagt, dass es sich um eine Verwechslung handeln müsse, da seine Mandantin zur Tatzeit am Nachmittag in einem Duisburger Möbelhaus gewesen sei. Ihr damaliger Lebensgefährte wird schon seit Monaten mit mehreren Haftbefehlen gesucht und war nicht im Gerichtssaal erschienen. Ein Mitarbeiter des Möbelgeschäfts konnte sich zwar daran erinnern, dass die Beschuldigte in Begleitung eines Mannes im Laden aufgetaucht sei und eine Anzahlung zurückgefordert habe, konnte jedoch keine Angaben zum Zeitpunkt dieser Begegnung machen.
Bei der Verlesung des Auszugs aus dem Bundeszentralregister wurde deutlich, dass die Angeklagte schon früher einmal wegen bandenmäßigem Betrugs vom Landgericht Stuttgart zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt worden war. Damals hatte sie ebenfalls mit dem Enkeltrick insgesamt 13 Personen, meist älter als 80 Jahre, um insgesamt mehr als 100.000 Euro betrogen.
Der Staatsanwalt sah seinen Vorwurf in vollem Umfang bestätigt. Er betonte, dass die Opfer des Enkeltricks nicht nur finanziell, sondern auch jahrelang psychisch leiden: „Da sind Profis am Werk, die Druck aufbauen und verhindern, dass man zum Nachdenken kommt.“ Starke Beweiskraft habe die eindeutige Identifikation der Angeklagten durch die betrogene Senioren bei einer Wahllichtbildvorlage durch die Polizei. „Dieses Verbrechen ist besonders verwerflich gegenüber älteren, und damit besonders schutzwürdigen Menschen“, erklärte er und forderte neben einer Freiheitsstrafe von drei Jahren die Rückzahlung der Geldsumme sowie eine DNA-Entnahme.
„Ich habe erhebliche Zweifel, dass meine Mandantin die Tat begangen hat – eine Verwechslung ist nicht auszuschließen“, sagte der Verteidiger der Angeklagten und wies auf ihre unter den Zuschauern sitzende Schwester, die ihr nicht nur im Gesicht ähnlich sieht, sondern auch in exakt das gleiche Oberteil gekleidet war. Er verlangte einen Freispruch.
Nach längerer Beratung folgte Richter Becker im Urteil in allen Punkten der Forderung des Staatsanwalts. In seiner Begründung führte der Richter dann sämtliche Fäden zusammen, die sich im Verlauf der Verhandlung ergeben hatten: „Das Gericht ist überzeugt, dass sie die Abholerin war.“ Er betonte den auch andere abschreckenden Charakter der Strafe: „Wenn man noch einmal genau das gleiche macht, darf man nicht auf Milde hoffen.“